Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Frühlingsberg - Flurstück 715/1"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.03.2021 bis 12.04.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 18.02.2021 die Aufstellungeiner Ergänzungssatzung für Teile der Flurstücke 715/1 und 707/a der GemarkungFrühlingsberg beschlossen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst Teile der Flurstücke 715/1 und 707/a der Gemarkung Frühlingsberg mit einer Gesamtfläche von ca. 1.827 m². Das Satzungsgebiet befindet sich westlich der Bautzener Straße (S 116) in der Rücklage der straßenbegleitenden Bebauung an der Bautzener Straße .

Die vorrangige städtebauliche Zielstellung besteht eindeutig darin, eine ergänzende Bebauung zu ermöglichen, die von ihrer Größe und ihrer gestalterischen Erscheinung das vorhandene Ortsbild weitestgehend berücksichtigt. Das auf der Ergänzungsfläche bereitsvorhandene Nebengebäude (Werkstattschuppen) soll in der bestehenden Form erhaltenbleiben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2021 mit Beschluss Nr. R19-172-2021 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Frühlingsberg – Flurstück 715/1“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom Januar 2021, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum

vom 10.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021

während der nachstehenden Zeiten

            Montag – Dienstag                 9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag                                14.00 – 17.00 Uhr

            Donnerstag – Freitag             9.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag                           13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, auszulegen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Hultsch und Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Ergänzungssatzung  „Frühlingsberg – Flurstück 715/1“ über die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree (https://www.sohland.de) einsehbar.

Sohland a. d. Spree, 19.02.2021

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

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  • Begründung

Informationen

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