Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Sohland a.d. Spree Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Hohberg 1"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.05.2020 bis 19.06.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner Sitzung vom 23.04.2020 beschlossen, für die Flurstücke 1638/2 (Teilfläche) 1638/3, 1646/1 und 1646/2 eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die vorgenannten Flurstücke der Gemarkung Ober- und Mittelsohland.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Ortsstraße „Hohbergstraße“
  • im Osten: Teichanlage „Rosensee“
  • im Süden: unbenanntes Gewässer aus dem Bereich Brandbusch zur Einspeisung „Rosenseen“
  • im Westen: Wiesenflächen (Gem. OMS, Fl.-St. 1646/3)

Die Größe des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung beträgt ca. 4.150 m².

Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen geschlossenen Ortsrand auszubilden, insbesondere eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Erschließungssysteme für die bauliche Entwicklung der Gemeinde Sohland a.d. Spree zu ermöglichen sowie eine Verdichtung und Ordnung der baulichen Situation im Siedlungsbereich „Hohberg“ zu schaffen. Einer Zersiedlung der Ortslage soll mit dieser Satzung entgegengewirkt werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hohberg 1“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom März 2020, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum

vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 19. Juni 2020

während der nachstehenden Zeiten

                        Montag – Dienstag                             9.00 – 12.00 Uhr

                        Dienstag                                           14.00 – 17.00 Uhr

                        Donnerstag – Freitag                          9.00 – 12.00 Uhr

                        Donnerstag                                       13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, auszulegen.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Hultsch und Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Nach Ablauf der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Ergänzungssatzung "Hohberg 1 " über die Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree (https://www.sohland.de) einsehbar.

Sohland a. d. Spree, 08.05.2020

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree

Bahnhofstraße 26

02689 Sohland a.d. Spree

Tel.: 035936 / 398-0

E-Mail: gemeindeverwaltung@sohland.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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