Veranstaltung Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Gesellschaft und Politik

Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag 2019 - "Innovationen – Made by WOMEN" - Samstag, 9. März 2019

  • Status Beendet
  • Termin 09.03.2019 10:00 Uhr
  • Teilnehmer 195 Teilnehmer
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Die Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag findet zum elften Mal im Plenarsaal des Sächsischen Landtages unter Beteiligung und Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler sowie in Anwesenheit der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Frau Petra Köpping statt. 

In diesem Jahr wird mit der Veranstaltung das Potential von Frauen im Hinblick auf die Verfolgung innovativer Ansätze in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft beleuchtet und gewürdigen.

Christine Moosbauer, Vizepräsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, wird einen Impulsvortrag unter dem Titel „Innovative Frauen & Innovative Ideen – gestern, heute und in Zukunft“ halten, in Kurzpräsentation werden Innovationen von Frauen aus verschiedenen Bereichen vorgestellt und Partner wie die Stiftung Jugend forscht oder Patentinformationszentren werden vor Ort für Gespräche zur Verfügung stehen.

Veranstaltungstermin
Samstag 09.03.2019 10:00 - 13:00 Uhr
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 2.0 MB)
Veranstaltungsort
Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

Kontaktperson

1.

Susann Koscholleck
Sachbearbeiterin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration | Referat Gleichstellung

Albertstraße 10 | 01097 Dresden

Tel.: +49 351 564-54952 | Fax: +49 351 564-54909

susann.koscholleck@sms.sachsen.de | www.smgi.sms.sachsen.de

2.

Uta Leupolt

Referentin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration | Referat Gleichstellung

Albertstraße 10 | 01097 Dresden

Tel.: +49 351 564-54954 | Fax: +49 351 564-54909
uta.leupolt@sms.sachsen.de | www.smgi.sms.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Teilnehmerregistrierung Festveranstaltung Frauentag 2019

 

 

1

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration

Referat Gleichstellung
Frau Susann Koscholleck

E-Mail:

Susann.Koscholleck@sms.sachsen.de

Telefon:

0351 564 54952

2

Datenschutzbeauftragte/r:

Datenschutzbeauftragte/r der /des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10, 01097 Dresden

E-Mail:

Datenschutzbeauftragter@sms.sachsen.de

Telefon:

0351 564 65322

3

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Teilnehmerregistrierung zwecks Einlasskontrolle zur Festveranstaltung Frauentag am 09.03.2019 und Erstellung Einladungsverteiler 2020/2021

4

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

5.1

Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.

 ja                                          nein

5.2

nur falls Nr. 5.1 ja:

Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:

Sächsischer Landtag, Vorlage Teilnehmerliste nach Einlasskontrolle (nur Name, Vorname)

Kinderbetreuung (bei Inanspruchnahme Alter Kind, Name, Vorname Begleitperson)

6

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Beendigung der Veranstaltung zwecks Aussagefähigkeit über Teilnahme und Erstellung Einladungsverteiler in den beiden Folgejahren

7

Ihre Rechte als betroffene Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

     

8

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden.

 

9.1

Die personenbezogenen Daten sollen an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden.

 ja                                          nein

falls ja: Die Übermittlung erfolgt an      

9.2

nur falls Nr. 9.1 ja:

Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung vor, mit dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland/die internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.

 ja                                          nein

9.3

nur falls Nr. 9.1 ja und 9.2 nein:

Es liegen geeignete und angemessene Garantien für die Übermittlung der personenbezogenen Daten vor.

 Eine Kopie dieser Garantien können Sie unter folgender Adresse anfordern:

     

 Informationen über die geeigneten und angemessenen Garantien sind verfügbar
     unter:

     

10.1

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

 ja                                          nein

falls ja: Rechtsgrundlage ist      .

10.2

nur falls 10.1 ja:

Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen:

 ja                                          nein

10.3

nur falls Nr. 10.2 ja:

Die Verpflichtung bezieht sich auf folgende personenbezogene Daten:

     

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

     

10.4

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart.

 ja                                          nein

10.5

nur falls Nr. 10.4 ja:

Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich auf folgende personenbezogene Daten:

     

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

     

10.6

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss
erforderlich.

 ja                                          nein

10.7

nur falls Nr. 10.6 ja:

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

     

11.1

Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 ja                                          nein

11.2

nur falls Nr. 11.1 ja:

Nachfolgend werden Sie über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkungen dieser Verarbeitung für Sie informiert:

     

Informationen

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