Gesetzentwurf Staatsministerium der Finanzen

Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.08.2025 bis -
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Das Sächsische Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Vorgesehen ist eine Erhöhung der Beträge der einmaligen Unfallentschädigung in § 47 SächsBeamtVG. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Referat 15

Postfach 100948

01076 Dresden

E-Mail: versorgung@smf.sachsen.de

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