Kontaktperson
Roman Reinhardt
Datenschutzerklärung
Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
für das Verfahren „Elektronische Eingangsrechnungsbearbeitung“
Identität des Verantwortlichen:
SMF, Referat 13
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Dr. Carsten Helmert (Tel. 44230)
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der (digitalen) Prüfung und Anordnung von Eingangsrechnungen zur Umsetzung von §70 SäHO.
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Bewirken von Ein- und Auszahlungen im rechnergestützten kameralen Mittelbewirtschaftungsverfahren gemäß § 70 SäHO, HKR- ADV- Best (Anlage 3 zur VwV zu § 79 SäHO), HKR-DÜ-Best (Anlage 4a zu den VwV zu § 70 SäHO). Die Datenverarbeitung dient daher zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Artikel 6 Abs. 1 c DSGVO).
Die Daten sind nicht automatisch auswertbar und können nur von den zuständigen Bearbeitern gemäß Rechte- und Rollenkonzept eingesehen werden.
Dauer der Speicherung:
Im Rahmen der Schriftgutverwaltung finden die dort vorgeschriebenen Bestimmungen über Fristen für die Aufbewahrung und Aussonderung von Unterlagen Anwendung (VwV AufbewBest-SMF). Das Schriftgut inklusive aller Bearbeiterdaten wird nach Ablauf dieser Fristen aus dem System entfernt.
Rechte der betroffenen Personen:
Die Bediensteten des SMF haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (vgl. Art. 15-22 DSGVO). Außerdem steht ihnen gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragter) zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Mitteilung, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte:
Die Speicherung personenbezogener Daten (z.B. Name und Organisationseinheit des Bearbeiters) ist untrennbarer Teil der Rechnungsbearbeitung, die nach § 12 Sächsisches E-Government-Gesetz vorgegeben ist.