Ausgangspunkt der Diskussion war die Unterscheidung zwischen Flucht/Asyl und geregelter Zuwanderung. Einerseits ging es um schnellere Statusentscheidungen, integrative Maßnahmen (Erlernen der deutschen Sprache intensivieren, Berufsvorbereitung in Produktionsschulen), Fragen der Sicherheit und konsequente Abschiebung bei Asylmissbrauch. Andererseits kam der Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes, um mit Blick auf den demografischen Wandel den Fachkräftebedarf zu sichern.
Die Integration sollte nicht mehr als »Projekt« betrachtet, sondern als Prozess in dauerhaft geregelte Strukturen überführt werden. Gute Beispiele (»Leuchttürme«) sollten besser sichtbar gemacht werden. Gefordert wurde eine Strategie wie Sachsen als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort den wichtigen und notwendigen Fachkräftezuwachs durch Zuwanderung erreichen kann. Ähnliche Dialogveranstaltungen mit zugewanderten Ausländern wurden angeregt.
Konkrete Ideen:
Asyl und Zuwanderung sind strikt voneinander zu unterscheiden. Verfolgte Flüchtlinge müssen auch weiterhin in Deutschland die Möglichkeit haben, aufgenommen zu werden. Parallelgesellschaften sind jedoch zu vermeiden. Die zu uns Kommenden müssen auch bereit sein, unsere Kultur und Sprache zu erlernen. Dies geschieht am besten durch Treffpunkte von Zugezogenen und der heimischen Bevölkerung, regelmäßige Kontakte vor Ort, Beteiligung am Vereinsleben, sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten etc. Daneben brauchen wir endlich ein Einwanderungsgesetz, wie es andere Ländern schon lange haben. Die Wirtschaft hat jetzt schon Probleme beim Fachkräftenachwuchs und in anderen Bereichen.
Mir ging es in der Diskussion darum, dass man Asyl und Einwanderung nicht vermischen sollte. Wie früher schon Herr Dr. de Maizière meinte auch Herr Tillich, das wird nicht vermischt und es sei alles klar geregelt. Ich denke, da waren die meisten in der Runde anderer Meinung und der Wunsch, diese grundverschiedenen Sachverhalte klar zu trennen wurde zum Ausdruck gebracht, zum Beispiel eben durch ein Einwanderungsgesetz zur Regelung von demografisch notwendiger und gewollter Einwanderung. Das hat mit dem an sich geregelten Asyl nichts zu tun (für das es m.E. auch zu recht keine Obergrenze geben darf). Dennoch wird so getan, als müsse man Asylberechtigte integrieren. Das passt zu den bestehenden Gesetzen nicht, denn hier geht es um eine anschließende Rückkehr. Andererseits werden viele in einem Asylverfahren abgelehnt, weil sie keine Asylberechtigung haben, viele erwerben sich aber im Laufe des Verfahrens und aufgrund der Dauer eine Berechtigung, weil sie beweisen, dass sie sich hier einbringen - in Arbeit und Schule und dadurch, dass sie Deutsch sprechen. Sie beweisen, dass sie zu uns gehören wollen nd werden trotzdem abgeschoben. Logisch, denn sie sind im Asylverfahren falsch, sie müssen in ein Einwanderungsverfahren, was es so leider nicht gibt! Nur deshalb kommen viele, wie auch Herr Mackenroth in der GRoßenhainer Runde zu dem fatalen Schluss: "Es werden die falschen abgeschoben!"
geändert von klausdk am 24. August 2017
Leider fehlen ihr noch einige Vorschläge aus den Arbeitsgruppen? M.M.n. müssen auf jeden Fall die Förderungen von Produktionsschulen noch Erwähnung finden, hier kann man Spracherwerb mit praktischer Arbeit verbinden. Zudem wurde eine grds. Positionierung der Regierung zur Integration von Zugewanderten gefordert. usw....