Kernthemen der Diskussion waren die gesellschaftliche Bedeutung, finanzielle Unterstützung und notwendige Wertschätzung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement. Gefordert wurden Anlaufstellen auf Ebenen des Landes und der Kommunen, mehr Erfahrungsaustausch und Wissensvermittlung sowie eine Entbürokratisierung. Die Fördermechanismen sollten dahingehend angepasst werden, dass sie den Handlungsmöglichkeiten der Vereine besser entsprechen und langfristigere Planung ermöglichen.
Konkrete Ideen:
Der Gesetzgeber erwartet, dass sich die Betreuungsvereine nach § 1908f BGB um die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, die Fortbildung sowie die Unterstützung derer bei Fragen rund um die Betreuertätigkeit kümmern. Diese Arbeit (Querschnittsarbeit) wird vom Freistaat Sachsen über die Förderrichtlinie vom 29.10.2015 finanziert. Die finanzielle Zuwendung von 15.000,- EUR für eine 14 Wochenstunden Arbeitskraft (mit mindestens Fachhochschulabschluss) ist an ernorme Vorgaben geknüpft und zudem für den Jahresbruttolohn dieser Person in keiner Weise ausreichend. Im Hintergrund dieser Problematik, dass von gemeinnützigen Vereinen gesetzliche bzw. hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, sollte daher grundsätzlich über eine andere "Förderpolitik" nachgedacht werden. Soweit Tätigkeiten, die für eine Gesellschaft notwendig sind, von einem gemeinnützigen Verein wahrgenommen werden, sollte ein solcher Verein über eine entsprechende finanzielle Ausstattung verfügen. Die bestehende Förderpolitik ist für die Vereine ein großer "Papierkram" mit teilweise nicht planbarem Ausgang (Anzahl der beratenen ehrenamtlichen Betreuer/Vorsorgebevollmächtigten). Soweit keine Förderung mehr ausgereicht wird, können die gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden. Der Zivilgesellschaft entsteht damit ein Schaden, der teures staatliches Eingreifen erforderlich macht. Dem gegenüber ist eine regelmäßige angemessene Förderung der Vereine für ihre Tätigkeiten für die Allgemeinheit deutlich kostengünstiger. Daher ist unser Vorschlag als anerkannter Betreuungsverein in Sachsen, für alle gemeinnützigen Vereine, die eine gesetzliche bzw. hoheitliche Aufgabe im Freistaat wahrnehmen, diese einheitlich mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen auszustatten, so dass die gesetzlich vorgegebene und vom Verein übernommen Aufgaben auch wahrgenommen werden können.
Ich halte dies für eine gute Sache. Gerade die ehrenamtlich Tätigen sollten jemand haben an den sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen aber auch für Fortbildung usw. Noch mehr müssen für das Ehrenamt gewonnen werden. Ich schlage hier Botschafter vor, sächsische Prominente, die für das Ehrenamt werben. Das könnte dann im Fernsehen, Kino, Radio sein.