Ausgangspunkt der Diskussion war die Unterscheidung zwischen Flucht/Asyl und geregelter Zuwanderung. Einerseits ging es um schnellere Statusentscheidungen, integrative Maßnahmen (Erlernen der deutschen Sprache intensivieren, Berufsvorbereitung in Produktionsschulen), Fragen der Sicherheit und konsequente Abschiebung bei Asylmissbrauch. Andererseits kam der Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes, um mit Blick auf den demografischen Wandel den Fachkräftebedarf zu sichern.

Die Integration sollte nicht mehr als »Projekt« betrachtet, sondern als Prozess in dauerhaft geregelte Strukturen überführt werden. Gute Beispiele (»Leuchttürme«) sollten besser sichtbar gemacht werden. Gefordert wurde eine Strategie wie Sachsen als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort den wichtigen und notwendigen Fachkräftezuwachs durch Zuwanderung erreichen kann. Ähnliche Dialogveranstaltungen mit zugewanderten Ausländern wurden angeregt.

Konkrete Ideen:

  • Anwerbung von Fachkräften im Ausland oder deren Ausbildung vor Ort mithilfe sächsischer Betriebe staatlich koordinieren und fördern
  • Hotline für Unternehmer zur Umgehung der bürokratischen Hürden bei der Anstellung von Flüchtlingen
  • Ausweitung der Berufsschulpflicht auf das 21. Lebensjahr für eine bessere Integration junger Flüchtlinge