Kontaktperson
Präsident des Sozialgerichts
Michael Pies
Sozialgericht Leipzig
Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben.
Hierzu wird mitgeteilt:
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sozialgericht Leipzig
Herr Präsident Michael Pies
Berliner Straße 11
04105 Leipzig
Poststelle@sgl.justiz.sachsen.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte des Sozialgerichts Leipzig
Berliner Straße 11
04105 Leipzig
E-Mail: Datenschutz@sgl.justiz.sachsen.de
3. Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:
a) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO).
Dies betrifft insbesondere die Ausführung von Verträgen in Liefer- und Dienstleistungsverhältnissen und im Tarif-, Beamten- und Richterrecht.
b) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zudem, soweit es zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das Gericht unterliegt, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO) und soweit es für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Gericht übertragen wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz [SächsDSDG] oder bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen).
Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung eigener öffentlicher und fiskalischer Aufgaben des Gerichts im Rahmen der Personal- und Sachverwaltung, einschl. der Verhütung von Straftaten, der Sicherstellung des Hausrechts, der Durchführung von Vergabeverfahren, der Gebäudesicherheit und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Wahrnehmung sonstiger Verwaltungsaufgaben des Gerichts wie z.B. die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und sonstigen Eingaben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten und von Bewerbern um Stellen beruht insbesondere auf § 11 SächsDSDG und §§ 111-118 Sächsisches Beamtengesetz (in Verbindung mit § 3 Sächsisches Richtergesetz).
c) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) und f) DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung verarbeitet, soweit dies erforderlich ist.
d) Soweit erforderlich, etwa im Fall von Petitionen oder Beschwerden mit entsprechendem Hintergrund, verarbeitet das Gericht nach Art. 10 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
e) Innerhalb des Gerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.
An Dritte werden personenbezogene Daten vom Gericht nur aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung weitergeleitet, aus der sich auch der jeweilige Zweck der Datenübermittlung ergibt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der gesetzlichen Sozialversicherung, an die Strafverfolgungsbehörden und an den Sächsischen Landtag. Zudem können personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO (z.B. öffentliche-rechtliche oder private IT-Dienstleister) weitergegeben werden; Erforderlichkeit und Umfang der Weitergabe ergeben sich dabei aus dem der Auftragsverarbeitung zugrunde liegenden Vertrag oder anderen Rechtsinstrument.
f) Die Daten werden für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Ablauf der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Zu diesen Aufbewahrungsvorschriften zählen insbesondere die Sächsische Justizschriftgutverordnung, das Sächsische Archivgesetz und die Sächsische Haushaltsordnung einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO.
g) Im Gericht erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
4. Rechte der betroffenen Person:
a) Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft vom Verantwortlichen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person weitere Auskunftsrechte, die aber durch Rechte anderer beschränkt sein können (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).
b) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
c) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO). Das ist insbesondere nach Ablauf der oben unter 3.f) genannten Aufbewahrungsfristen der Fall, wobei die Daten nach Fristablauf durch das Gericht selbständig gelöscht werden; der Geltendmachung des Löschungsrechts bedarf es nicht.
d) Die betroffene Person kann zudem der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 18 DSGVO).
e) Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht zur Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde zum:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden