Veranstaltung Sozialgerichte im Freistaat Sachsen Justiz, Inneres und Sicherheit

Sozialmedizinisches Forum 2024 am 13. November 2024

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 13.11.2024 14:00 Uhr
  • Teilnehmer 68 Teilnehmer
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Die jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung, die durch das Sozialgericht Leipzig gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Leipzig organisiert wird, dient dem fachlichen Gedankenaustausch für Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie anderen Juristinnen und Juristen (z.B. der Krankenkassen und Verbände), die mit dem Sozialrecht im Gesundheitswesen oder dem Krankenversicherungsrecht befasst sind. Hierzu werden Referate vornehmlich zu sozialrechtlichen Themen angeboten, aber auch zu medizinischen, ethischen, ökonomischen und weiteren Themen, die das Gesundheitswesen betreffen. Die Veranstaltung steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Ärzteschaft und anderer Professionen des Gesundheits- oder Sozialwesens offen. Nach den Referaten besteht jeweils Gelegenheit zur Diskussion.

Eine Anmeldung ist am Seitenende unter "Teilnahme buchen" möglich.

Veranstaltungstermin
Mittwoch 13.11.2024 14:00 - 19:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Universitätsklinikum Leipzig, Haus 4, Konferenzraum "Justus von Liebig"
Liebigstraße 20, 04103 Leipzig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
10.09.2024 - 11.11.2024 11:11 Uhr

Kontaktperson

Präsident des Sozialgerichts

Michael Pies

Sozialgericht Leipzig

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen
nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben.

Hierzu wird mitgeteilt:

1.         Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Sozialgericht Leipzig

Herr Präsident Michael Pies

Berliner Straße 11

04105 Leipzig

Poststelle@sgl.justiz.sachsen.de

2.         Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragte des Sozialgerichts Leipzig

Berliner Straße 11

04105 Leipzig

E-Mail: Datenschutz@sgl.justiz.sachsen.de

3.         Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:

a)    Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO).

Dies betrifft insbesondere die Ausführung von Verträgen in Liefer- und Dienstleistungsverhältnissen und im Tarif-, Beamten- und Richterrecht.

b)    Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zudem, soweit es zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das Gericht unterliegt, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO) und soweit es für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Gericht übertragen wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz [SächsDSDG] oder bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen).

Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung eigener öffentlicher und fiskalischer Aufgaben des Gerichts im Rahmen der Personal- und Sachverwaltung, einschl. der Verhütung von Straftaten, der Sicherstellung des Hausrechts, der Durchführung von Vergabeverfahren, der Gebäudesicherheit und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Wahrnehmung sonstiger Verwaltungsaufgaben des Gerichts wie z.B. die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und sonstigen Eingaben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten und von Bewerbern um Stellen beruht insbesondere auf § 11 SächsDSDG und §§ 111-118 Sächsisches Beamtengesetz (in Verbindung mit § 3 Sächsisches Richtergesetz).

c)    Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) und f) DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung verarbeitet, soweit dies erforderlich ist.

d)    Soweit erforderlich, etwa im Fall von Petitionen oder Beschwerden mit entsprechendem Hintergrund, verarbeitet das Gericht nach Art. 10 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.

e)    Innerhalb des Gerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

An Dritte werden personenbezogene Daten vom Gericht nur aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung weitergeleitet, aus der sich auch der jeweilige Zweck der Datenübermittlung ergibt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der gesetzlichen Sozialversicherung, an die Strafverfolgungsbehörden und an den Sächsischen Landtag. Zudem können personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO (z.B. öffentliche-rechtliche oder private IT-Dienstleister) weitergegeben werden; Erforderlichkeit und Umfang der Weitergabe ergeben sich dabei aus dem der Auftragsverarbeitung zugrunde liegenden Vertrag oder anderen Rechtsinstrument.

f)     Die Daten werden für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Ablauf der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Zu diesen Aufbewahrungsvorschriften zählen insbesondere die Sächsische Justizschriftgutverordnung, das Sächsische Archivgesetz und die Sächsische Haushaltsordnung einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO.

g)    Im Gericht erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

4.         Rechte der betroffenen Person:

a)    Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft vom Verantwortlichen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person weitere Auskunftsrechte, die aber durch Rechte anderer beschränkt sein können (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).

b)    Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).

c)    Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO). Das ist insbesondere nach Ablauf der oben unter 3.f) genannten Aufbewahrungsfristen der Fall, wobei die Daten nach Fristablauf durch das Gericht selbständig gelöscht werden; der Geltendmachung des Löschungsrechts bedarf es nicht.

d)    Die betroffene Person kann zudem der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 18 DSGVO).

e)    Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht zur Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde zum:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 5

 01067 Dresden                                      

Informationen

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