Jedermann kann den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße Seifhennersdorf“ mit der Begründung bei der Stadt Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 12 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Allgemeinen Öffnungszeiten
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße“ Seifhennersdorf mit integrierter Grünordnung
sowie Zusammenfassender Erklärungen ergänzend auch in das Internet eingestellt:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/seifhennersdorf/startseite
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Seifhennersdorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Auf § 4 Abs. 4 SächsGemO wird hingewiesen.
Demnach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang als gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Seifhennersdorf, den 10.06.2025
Stadtverwaltung Seifhennersdorf, SG Bau, Rathausplatz 1, Zimmer 12