Flächennutzungsplan Stadt Seifhennersdorf Erneute Beteiligung

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Seifhennersdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.06.2025 bis 08.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 mit BV 14/2025/S den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Seifhennersdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Begründung mit Anlagen (Teil B) sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 18.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 21.03.2024 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) sowie § 4 BauGB beschlossen. Zudem ist die Planung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

Mit dem FNP werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Der FNP hat die Aufgabe, für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene und beabsichtige städtebauliche Entwicklung entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse grundsätzlich darzustellen.
  • Die Ziele der Stadtentwicklung, mit der Stärkung der Kernstadt, einer nachhaltigen Wohnflächenentwicklung, bedarfsorientierten Gewerbeflächenausweisung sowie einer flexiblen, strategischen Steuerung der Flächennutzung werden räumlich definiert.
  • Die Stadt benötigt einen wirksamen FNP, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erforderliche Bebauungspläne herbeizuführen.
  • Der FNP stellt die allgemeine Zielstellung der Stadt bezüglich ihrer Bodennutzung im Gemeindegebiet dar und berücksichtigt die Umweltbelange.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Gemäß § 2a BauGB sind im Umweltbericht - als gesonderter Teil der Begründung – die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.

Im Umweltbericht werden die sich aus den geltenden Gesetzen und überregionalen Plänen ergebenden Ziele für den Umweltschutz dargestellt, soweit sie für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des FNP von Belang sind. Es schließt sich eine Beschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter an. In der Umweltprüfung wurden die Schutzgüter

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Geologie und Böden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Landschaft
  • Menschen und menschliche Gesundheit
  • Kultur- und Sachgüter

einschließlich etwaiger Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern betrachtet.

Den Kern bildet die flächenbezogene Prognose und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter.

Anlass

Nachdem am 21.03.2024 der Stadtrat den Feststellungsbeschluss gefasst hatte, wurde für den FNP der Stadt Seifhennersdorf in der o.g. Fassung mit Datum 30.07.2024 der Antrag auf Genehmigung an das Landratsamt gestellt.

Nach Prüfung der übergebenen Planunterlagen durch das Landratsamt Görlitz wurde am 24.10.2024 vom Amt für Infrastruktur und Mobilität, Sachgebiet Planung und Projekte mitgeteilt, dass der FNP in der vorliegenden Fassung nicht genehmigungsfähig ist.

Es wurde gebeten, aufgrund der Prüfergebnisse den Antrag auf Genehmigung vom 30.07.2024 zurückzuziehen und den Feststellungsbeschluss aufzuheben.

Aufgrund des Prüfergebnisses des Landratsamtes, soll das Bauleitplanverfahren wieder aufgenommen und rechtssicher abgeschlossen werden. Dafür ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erforderlich.

Es wird darauf verwiesen, dass keine inhaltlichen Änderungen an der Fassung des FNP vom 18.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 21.03.2024 vorgenommen wurden, sondern nur formale Fehler, eine erneute Beteiligung erfordern.

Kontakt

Information und Beteiligung

Der Entwurf des FNP liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) vom 09.06.2025 bis einschließlich 08.07.2025 in der Stadt Seifhennersdorf - Rathaus, Amt für Bau und Finanzen, SG Bau, Zimmer 12, in 02782 Seifhennersdorf, Rathausplatz 1 während folgender Zeiten öffentlich aus:

                     Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 18.00 Uhr

                     Donnerstag     09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr

                     Freitag            09:00 - 11:00 Uhr

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 21.03.2024 zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadt zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadt vorzubringen oder abzugeben.

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

fnp-seifhennersdorf@steg.de

oder postalisch an:

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Standort Dresden

Herrn Andreas Worbs

Bodenbacher Str. 97

01277 Dresden

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 21.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

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