Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Stand: November 2025

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht (beide Stand November 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

08.12.2025 bis 16.01.2026

auf der Internetseite der Stadt Schneeberg: 
www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen 
sowie über das Zentrale Internetportal des Landes Sachsen:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Flur 1. OG, 08289 Schneeberg während der Sprechzeiten:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                  geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In der Zeit vom 24.12.2025 bis 31.12.2025 bleibt das Rathaus geschlossen. In dieser Zeit ist keine Einsichtnahme möglich.

Neben dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gehäng“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar, werden veröffentlicht und liegen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (18.09.2025): Lage in einem Gebiet mit großflächig geogen-bergbaubedingt erhöhten Arsen- und Schwermetallbelastungen; Abstimmungen mit der unteren Bodenschutzbehörde erforderlich.
  • Sächsisches Oberbergamt (17.09.2025): Hinweis auf die Bergbauberechtigung durch Beak Consultants GmbH (Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ sowie „Tiefengeothermie Silberberg“), auf die Lage in einem Altbergbaugebiet und auf das Besucherbergwerk Fundgrube „Weißer Hirsch“ der Bergsicherung Schneeberg GmbH.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (17.09.2025): Hinweise zur allgemeinen geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet, Empfehlung von Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 sowie Hinweis zur Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (18.09.2025): Berücksichtigung alternativer Maßnahmen zur Begrenzung erhöhter Direktabflüsse von Niederschlagswasser bei der weiteren Planung nach Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A 102
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (18.09.2025), Landratsamt für Denkmalpflege (19.09.2025), Landesamt für Archäologie (03.09.2025): Betroffenheit von Denkmalschutzbelangen; archäologische Relevanz des Vorhabenareals: mittelalterlicher Ortskern, Lages des Vorhabens im Gebiet des kennzeichneten Elementes „6.1-DE Historische Altstadt von Schneeberg“ des Welterbe-Bestandteils „6-DE Bergbaulandschaft Schneeberg“ der UNESCO-Welterbestätte „Montanregion Erzgebirge/ Krušnohoří“, Lage im vorgeschlagenen Denkmalschutzgebiet „Altstadt" der Stadt Schneeberg.

Die der Stadt Schneeberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind bereits in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.

Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schneeberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeeberg, 25.11.2025

Kontakt

Stadtverwaltung Schneeberg

Bauamt, Frau Kandt

Tel.: 03772356145

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