Veröffentlichung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Stand: November 2025
Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht (beide Stand November 2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08.12.2025 bis 16.01.2026
auf der Internetseite der Stadt Schneeberg: www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen sowie über das Zentrale Internetportal des Landes Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Flur 1. OG, 08289 Schneeberg während der Sprechzeiten:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 31.12.2025 bleibt das Rathaus geschlossen. In dieser Zeit ist keine Einsichtnahme möglich.
Neben dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gehäng“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar, werden veröffentlicht und liegen öffentlich aus:
Die der Stadt Schneeberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind bereits in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schneeberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schneeeberg, 25.11.2025
Stadtverwaltung Schneeberg
Bauamt, Frau Kandt
Tel.: 03772356145