Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet am Mühlberg" der Stadt Schneeberg i. d. F. vom Juni 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.08.2024 bis 13.09.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Wohngebiet am Mühlberg" der Stadt Schneeberg

Stand: Juni 2024

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet am Mühlberg" der Stadt Schneeberg gebilligt und die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich in Form einer öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Wohngebiet am Mühlberg" der Stadt Schneeberg, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung inkl. Anlagen, werden in der Zeit

vom 12.08.2024 bis 13.09.2024

in Internet veröffentlicht unter:

www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen sowie über das Zentrale Internetportal des Landes unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, während der Veröffentlichungsfrist, in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

die oben aufgeführten Unterlagen einzusehen. Dafür bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Mühlberg“ und der Begründung inkl. Anlagen sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar, werden veröffentlicht und liegen öffentlich aus:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 07.12.2023 [Hinweis zur Lage des Gebiets mit großflächigen geogen-bergbaubedingt erhöhte Arsen- und Schwermetallbelastungen im Boden; hin-reichende Aussagen zum Schutzgut Boden vorliegend; bereits Beteiligung untere Bodenschutz-behörde; Fortschreibung Bedarfsnachweis]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 28.11.2023 [Fortschreibung Bedarfs-nachweis, Hinweis Lage innerhalb festgelegten Radonvorsorgegebiet und auf Altlastenverdachts-fläche]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Einwände; abfallrechtliche Hinweise; keine Altlastenverdachtsfläche; Geltungsbereich innerhalb Gebiets mit großflächig geogen-bergbaubedingt erhöhten Arsen- und Schwermetallbe-lastungen; Hinweise zur potenziellen Bodenerosionsgefährdung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Straßenverkehr: keine Einwände]
  • Stellungnahme Wismut GmbH vom 08.11.2023 [kein Betrieb von Ver- und Entsorgungsleitungen]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.05.2022 [vorhandene Erzgänge im un-mittelbaren Bereich Planungsgebiet; nachteilige Auswirkung auf Tagesoberfläche nicht ausge-schlossen; ggf. Erkundungs- und Verwahrungsarbeiten erforderlich]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 13.11.2023 [Hinweise zur Bergbau-berechtigung - Lage im Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ (Feldnr. 1680), keine Auswirkungen zu erwarten; Hinweise zum Altbergbau / Hohlraumgebiet]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.04.2024 [Hinweis zusätzliche Lage in Erlaubnisfeld (Feldnr. 1725) „Tiefengeothermie Silberberg“, keine Auswirkungen zu erwarten; Über-gabe ergänzende Unterlagen zur Einordnung Vorhaben in bergbauliche Unterlagen – Halden, Tagesbrüche, Grubenbaue, grundrissliche Situation, tagesnaher Bergbau; eingeschränkte Nutzung Erdwärmesonden wegen bergbaulicher Situation]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.12.2023 [keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, radioaktive Verdachtsflächen Nr. 14 und Nr. 15, Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet – derzeit keine Bedenken, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz; Hinweise zur Geologie - geologischischen, hydrogeologischen u. rohstoffgeologischen Verhältnissen mit Begründung und Anforderungen, Hinweise zu Baugrund, Geodaten und zur Übergabe von Ergebnisdaten; Übergabe ergänzende Unterlagen zur Lageeinordnung]

Schutzgut Klima und Luft

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.11.2023 [Hinweis auf Berücksichtigungsgebot nach Klimaschutzgesetz - Prüfung von nachteiligen Auswirkungen durch das Vorhaben auf das lokale Klima - Hinweise, auf Steuerungsfunktion der Kommune bei Neubau von Gebäuden / Anlagen – ggf. Festsetzungen zum Klimaschutz]

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Forst: keine Belange betroffen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Naturschutz: keine Einwände; es besteht Einverständnis zum Umweltbericht und Festsetzungen]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 28.11.2023 [Vermerk zur nur Tangierung Gebiet zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Trinkwasserschutz: kein Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet betroffen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat kommunales Abwasser: Abstimmungserfordernis zu neuen Ver- und Entsorgungsleitungen Schmutz- und Regenwasser mit Leitungsträgern und Behörde; positive Stellungnahme ZAST erforderlich; Klärung Thema Ober-flächenwasserbeseitigung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Wasserbau: keine Einwände]

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Immissionsschutz: Bedenken Geräuschimmissionsschutz, Vorschlag zur Erstellung schalltechnisches Gutachten, Hinweis zur Prüfung auf Lärmschutzmaßnahmen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Brandschutz: Lösch-wassernachweis erbracht, genaue Ausführung noch abstimmen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: Hinweis zur Beachtung von gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und öffentlichem Verkehrsraum]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Öffentlicher Gesundheits-dienst: Hinweise zur Ver- und Entsorgung, historischer Bergbauumgang und radonsicheres Bauen; keine Einschränkung bei Nutzung, Ansprüche an gesundes Wohnen zu berücksichtigen]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 28.11.2023 [Ergänzung Bezeichnung festgelegtes Vorranggebiet besonderer Eigenart historischer Kulturlandschaft „Bergbaulandschaft Aue-Bad Schlema“; Ergänzung Lage in Pufferzone des Bestandteils 6-DE Bergbaulandschaft Schneeberg, keine Beeinträchtigungen zu erwarten]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Denkmalschutz: Hinweis zur Lage innerhalb archäologische Relevanzzone, Beleg durch archäologische Kulturdenkmäler aus Umfeld; Hinweis auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Ergänzung von Hinweisen erforderlich]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 07.12.2023 [Referat Landwirtschaft: keine Bedenken seitens Agrarstruktur; Hinweise zur Bauführung und Flächeninstandsetzung nach Abschluss Baumaßnahme]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 21.11.2023 [keine Beein-trächtigung – keine Bedenken; Hinweis Lage in Pufferzone Welterbe-Bestandteil 6-DE Bergbau-landschaft Schneeberg und in Umgebung historische Altstadt Schneeberg; Auszug Denkmal-kartierung mit Stand 30.06.2023]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 05.12.2023 [keine Einwände; archäologische Relevanz belegen archäologische Kulturdenkmale im Umfeld – neuzeitlicher Orts-kern, mittelalterlicher Ortskern und neuzeitlicher Bergbau/Verhüttung, neuzeitliche Halde, mittelalter-licher Bergbau/Verhüttung, Hinweis zu Bodeneingriffen / Befunde; Hinweis auf denkmalschutz-rechtliche Genehmigung]
  • Stellungnahme Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. vom 18.12.2023 [Berührung Pufferzone Welterbe-Bestandteil 6-DE Bergbaulandschaft Schneeberg; keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten]

Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schneeberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 26.07.2024

Seifert

Bürgermeister                                                      Siegel

Kontakt

Silke Kandt

Sachbearbeiterin FB 2, Bauamt

Stadtverwaltung Schneeberg

Markt 1

08289 Schneeberg

Telefon    03772 356-145

Fax          03772 356-261

E-Mail      hochbau@schneeberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlagen zur Begründung
  • Deckblatt
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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