Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ der Großen Kreisstadt Schkeuditz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 04.09.2026
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im zweistufigen Regelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil der Kernstadt Schkeuditz umfasst die Flurstücke 102, 103, 104, 447, 448, 453, 454 und 456 der Flur 14, Gemarkung Schkeuditz.

Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch Wohnbebauung, im Osten durch Wohnbebauung bzw. die Flughafenstraße, im Süden durch die Hallesche Straße sowie im Westen durch Gewerbe- und Wohnnutzung.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes stimmt mit dem Geltungsbereich der
3. Änderung des Flächennutzungsplanes überein und ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte schwarze Linie gekennzeichnet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.

Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einzelhandelserweiterung und -modernisierung an einem bereits jahrelang genutzten Standort sowie die Errichtung eines Fachmarktzentrums mit Wohnbebauung.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck werden die Vorentwurfsunterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit

                                                    vom 03.08.2026 bis 04.09.2026

im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die gesamten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 (2. OG, Zimmer 2.04) in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (034204 88-1702) oder E-Mail (stadtentwicklung@schkeuditz.de).

Währender der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an Stadtverwaltung Schkeuditz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Achten Sie bei der Abgabe der Stellungnahmen auf eine Trennung der Verfahren und kennzeichnen Sie deutlich, ob es sich um Hinweise zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ oder zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt.

Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwicklerin Anika Jankowski

Telefon 034204 - 88 1702

E-Mail: stadtentwicklung@schkeuditz.de

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