Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Äußere Leipziger Straße" der Stadt Schkeuditz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 30.04.2026
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Äußere Leipziger Straße“ einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die Veröffentlichung § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der östlichen Kernstadt Schkeuditz in der Ortslage Modelwitz und umfasst das Flurstück 10/3 Flur 6 der Gemarkung Schkeuditz vollständig sowie das Flurstück 1/1 Flur 7 der Gemarkung Schkeuditz teilweise.

Das Gebiet wird im Osten durch Grünfläche und Wohnbebauung, im Süden durch die Äußere Leipziger Straße (südlich) und Wohnbebauung (südöstlich), im Westen durch den Grenzgraben und im Norden durch Schienen der Straßenbahnlinie 11 begrenzt.

Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB i.V. mit § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Äußere Leipziger Straße“ wird in der Zeit vom

30.03.2026 bis 30.04.2026

im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die gesamten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 (2. OG, Zimmer 2.04) in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Zeiten sind:

Montag:           8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr,

Donnerstag:      8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Freitag:             8:00 – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (034204 88-1704) oder E-Mail (stadtentwicklung@schkeuditz.de).

Währender der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an Stadtverwaltung Schkeuditz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz.

Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwicklerin Sandra Schmeink

Telefon 034204 - 88 1704

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Mit der Zusendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie Übermittlung Ihrer im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erhobene Daten einverstanden. Weitere Informationen zu der Datenerhebung, zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf unserer Homepage.

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