Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sportcampus Altscherbitzer Feld" der Stadt Schkeuditz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, deren Begründungen mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die Veröffentlichung § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Großen Kreisstadt Schkeuditz im Stadtbereich Altscherbitz und umfasst das Flurstück 52/24 der Flur 10 der Gemarkung Schkeuditz komplett sowie die Flurstücke 57/4, 58/8 und 58/9 der Flur 10 der Gemarkung Schkeuditz jeweils anteilig. Im Norden sowie Westen wird das Plangebiet durch die Theodor-Heuss-Straße und im Osten sowie im Süden durch eine derzeitige Landwirtschaftsfläche begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ stimmt mit dem Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes überein.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und paralleler 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung des „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ mit Sportanlagen für verschiedene Sportarten wie Leichtathletik, Fußball, Skaten und Schwimmen einschließlich der erforderlichen Anlagen wie Frei- und Erschließungsflächen
  • Steigerung der Attraktivität der Stadt Schkeuditz durch die Schaffung eines vielfältigen sportlichen Freizeitangebots sowie eines neuen Treffpunkts für qualitativ hochwertige Sportveranstaltungen
  • Schaffung von Baurecht für eine Schwimmhalle (als Ersatz für die ehemalige Schwimmhalle an der Berliner Straße) sowie für die Erschließung des Sportkomplexes

Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, deren Begründungen mit Umweltbericht, die dazugehörigen Gutachten, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 07.04.2026 bis 08.05.2026

im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die gesamten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 (2. OG, Zimmer 2.04) in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten (Mo. 8:00-12:00 Uhr, Di. 9:00-12:00 Uhr & 13:00-18:00 Uhr, Do. 8:00-12:00 Uhr & 13:00-17:00 Uhr, Fr. 8:00-12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (034204 88-1703) oder E-Mail (stadtentwicklung@schkeuditz.de).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Am Ort der Auslegung besteht während der Dauer der Veröffentlichung Gelegenheit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an Stadtverwaltung Schkeuditz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB).

Für die Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Achten Sie bei der Abgabe der Stellungnahmen auf eine Trennung der Verfahren und kennzeichnen Sie deutlich, ob es sich um Hinweise zum Bebauungsplan „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ oder zur 2 Änderung des Flächennutzungsplanes handelt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Unterlagen:

  • Bebauungsplan „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ mit Begründung, Umweltbericht, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzfachbeitrag (02/2026)
  • 2. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Schkeuditz (02/2026)
  • Faunistische Untersuchung an Brutvögeln für den Bebauungsplan „Sportcampus Altscherbitzer Feld“, Dr. Michael Wallaschek (06/2023)
  • Baugrundgutachten „Sportcampus Altscherbitzer Feld“, ICP GmbH Leipzig (08/2023)
  • Bodenschutz- und Managementkonzept „Sportcampus Altscherbitzer Feld“, HPC AG (02/2026)
  • Blendgutachten Bebauungsplan „Sportcampus Altscherbitzer Feld“, Ermittlung und Beurteilung der Lichtimmissionen, Müller-BBM Industry Solutions GmbH (01/2026)
  • Schalltechnische Untersuchungen für den Bebauungsplan der Großen Kreisstadt Schkeuditz „Sportcampus Altscherbitzer Feld“, GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH (12/2025)
  • Klimaökologisches Gutachten zum Bebauungsplan „Sportcampus Altscherbitzer Feld“ in Schkeu-ditz, GEO-NET Umweltconsulting GmbH (09/2023)
  • Machbarkeitsstudie Sportcampus Altscherbitzer Feld, BAUCONZEPT Planungsgesellschaft mbH (10/2022)

Umweltbezogene Stellungnahmen:

A          Landesdirektion Sachsen vom 09.02.2023

B          Landratsamt Nordsachsen, untere Denkmalschutzbehörde vom 13.02.2023

C          Landratsamt Nordsachsen, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 13.02.2023

D         Landratsamt Nordsachsen, untere Immissionsschutzbehörde vom 13.02.2023

E          Landratsamt Nordsachsen, untere Naturschutzbehörde vom 13.02.2023

F          Landratsamt Nordsachsen, untere Wasserbehörde vom 13.02.2023

G          Landratsamt Nordsachsen, untere Forstbehörde vom 13.02.2023

H          Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 09.02.2023

I           Landesamt für Archäologie Sachsen vom 16.01.2023

J           Sächsisches Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.02.2023

K          Stadtwerke Schkeuditz GmbH vom 10.02.2023

L          Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 09.02.2023

M         Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH vom 25.01.2023

N          Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 07.02.2023

O         Sächsisches Oberbergamt Freiberg vom 16.01.2023

P          LMBV mbH, Betrieb Mitteldeutschland vom 31.01.2023

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern

Schutzgut Fläche

  • Hinweis auf Bevorzugung von Entsiegelung als Kompensation für Neuversiegelung in der Stellungnahme A
  • Prüfung von Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Versiegelung in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Aussagen zur Betroffenheit von Landwirtschaftsflächen in der Begründung und im Umweltbericht

Schutzgut Boden

  • Aussagen zur Geologie und zum Vorkommen wertvoller Böden im Geltungsbereich im Umweltbericht, im Baugrundgutachten und in den Stellungnahmen C und J
  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Wasser

  • Forderung der Prüfung der Auswirkungen auf das Grundwasser, des sparsamen Umgangs mit Wasser und des Nachweises der gesicherten Regenwasserentsorgung in den Stellungnahmen F und L
  • Aussagen zur Bestandssituation und zu den Wirkungen auf den Wasserhaushalt und zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Baugrundgutachten
  • Hinweise zur Lage des Geltungsbereichs in einem ehemals bergbaulich beeinflussten Grundwasserabsenkungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahmen J, L, O und P

Schutzgut Klima/Luft

  • Hinweis auf Lage des Geltungsbereichs in einem regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiet mit zugeordneter regional bedeutsamer Kaltluftbahn sowie Notwendigkeit der Auseinandersetzung damit in den Stellungnahmen A und H
  • Berücksichtigung des Kaltluftentstehungsgebiets und der –abflussbahn durch Erarbeitung eines Klimagutachtens und Übernahme der Ergebnisse in den Bebauungsplan und den Umweltbericht

Schutzgut Arten / Biotope / biologische Vielfalt

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, dem Artenschutzfachbeitrag und dem Faunistischen Gutachten
  • Aussagen zu Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen für Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Stellungnahmen E
  • Hinweis auf mögliche Betroffenheit von Kompensationsflächen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und Erläuterungen hierzu in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Stellungnahmen E und N
  • Aussagen zu Waldflächen, angrenzend an den Geltungsbereich, in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme G
  • Hinweise auf Beachtung möglicher Wirkungen von Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen, Forderung nach Vermeidung durch technisch-konstruktive Maßnahmen in der Stellungnahme E
  • Berücksichtigung der Vermeidung von Lichtemissionen durch Hinweis auf dem Plan, in der Begründung und dem Umweltbericht

Schutzgut Landschaftsbild

  • Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu möglichen Lärmemissionen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme D
  • Aussagen zu möglichen Lichtemissionen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen in der Begründung, dem Umweltbericht und in den Stellungnahmen D
  • Forderungen nach Vermeidung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf mögliche Emissionen/Umsetzung in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme D
  • Aussagen zum Immissionsschutz in der Begründung, dem Umweltbericht und dem Schallgutachten
  • Hinweis auf Erfordernis der Starkregenvorsorge in der Stellungnahme L

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zu vorhandenen Bodendenkmale im Umfeld des Geltungsbereichs und damit Verdacht im Geltungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen B und I
  • Aussagen zu vorhandenen Sachgütern in Form von Versorgungsleitungen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen K, L und M
  • Hinweise auf Beachtung der Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelschlag in Bezug auf die Nähe des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle in der Stellungnahme N

Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwickler Philipp Löffler

Telefon 034204 - 88 1703

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