Flächennutzungsplan Stadt Sayda Öffentliche Auslegung

2. Änderung Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Sayda/ Dorfchemnitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Sayda/ Dorfchemnitz

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Sayda/ Dorfchemnitz und der Stadtrat der Stadt Sayda haben am 26.04.2023 in ihren Sitzungen die Aufstellung der
2. Änderung des Flächennutzungsplanes Sayda/ Dorfchemnitz gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet Dorfchemnitz.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt drei Teilflächen.

Die Beteiligungsfrist läuft in der Zeit vom 10.11.2025 bis 12.12.2025.

Während dieser Frist können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz unter www.dorfchemnitz.eu, auf der Internetseite der Stadt Sayda unter www.sayda.eu sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen der
2. Flächennutzungsplanänderung während der Beteiligungsfrist im Bauamt der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 im 2. Obergeschoss, während der nachfolgend genannten Dienstzeiten

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zudem in der Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz,

während der Dienstzeit

Donnerstag     16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Beteiligungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Verfahren

elektronisch per E-Mail an drescher@ibb-chemnitz.com

oder bei Bedarf auf anderem Wege eingereicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (Entwurf) mit Stand Juni 2025 mit Aussagen/Auswirkungen zu den Schutzgütern:
  • Boden und Fläche:
  • Bodenfruchtbarkeit, Erosionsgefährdungen
  • Flächenversiegelungen, Bodenverdichtungen und -entnahme, Zerstörung natürlich gewachsener Bodenhorizonte
  • Beeinträchtigung des Puffer-, Filter- und Transformationsvermögens
  • Beeinträchtigung der Wasserdurchlässigkeit
  • Zuwegungen, Leitungstrassen
  • Wasser (Grund- und Oberflächenwasser):
  • mögliche Grundwasserspiegelabsenkungen, Drainagen
  • Schadstoffeinträge
  • Umgang mit Schmierstoffen
  • Wasserschutzgebiete
  • Klima und Luft:
  • Lärm-, Schadstoff- und Staubemissionen
  • Bauverkehr, Lieferverkehr
  • kaltluftentstehungsrelevante Flächen
  • Emissionen im Betrieb der Anlagen
  • Beitrag zur Transformation der Energieversorgung
  • Erwärmungen im Nahbereich der Anlagen
  • Auswirkungen auf das Mikroklima
  • Auswirkungen auf Niederschlag
  • Tiere, Pflanzen, Biodiversität:
  • strategische Prüfung des Artenschutzes
  • vorkommende Biotoptypen
  • überwiegende Intensivackernutzung
  • wertvolle und gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
  • Vorschläge für Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
  • Kartierungsergebnisse aus konkreten Genehmigungsanträgen
  • Vögel und Fledermäuse als hauptsächlich betroffene Arten
  • Auswirkungen auf vorkommende Arten
  • FFH-Verträglichkeit, Schutzgebiete
  • keine Eingriffe in Waldbereiche
  • Landschaftsbild:
  • Vorbelastungen
  • Wirkräume
  • Landschaftsschutzgebiet „Osterzgebirge“
  • Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Schutzgut
  • Verminderungsmaßnahmen
  • Instrument der Ausgleichszahlung
  • Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
  • Geräuschemissionen
  • Schattenwurf
  • Eisabwurf
  • Lichtreflexionen
  • Beeinträchtigung Landschaftsbild
  • prinzipiell weiterhin landwirtschaftliche Nutzung möglich (ausgenommen Maststandort und Zuwegungen)
  • erneuerbare Energieform
  • Einhaltung des 1000m- Abstandes zu Wohnbebauung
  • Kultur- und Sachgüter: 
  • keine Kulturdenkmale im Plangebiet
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • keine Beeinträchtigung umliegender Waldflächen
  • Erhalt sämtlicher Gehölze durch kleinräumige Standortwahl (vereinzelte Beeinträchtigungen für die Ermöglichung des Bauteiletransportes können hier nicht zielführend bewertet werden, sie sind nicht auszuschließen)
  • archäologische Relevanzbereiche
  • Beschreibung kumulierender Vorhaben
  • Betroffenheit umliegender Schutzgebiete
  • FFH-Verträglichkeit
  • Standortalternativenprüfung

Nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen vor von:

  • Regionalem Planungsverband Region Chemnitz,
  • Landestalsperrenverwaltung,
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland,
  • Bundesverband Landschaftsschutz e.V.,
  • Sächsischem Oberbergamt,
  • Landesamt für Geobasisinformation Sachsen,
  • Landratsamt Landkreis Mittelsachsen,
  • Landesdirektion Sachsen und
  • Naturpark Erzgebirge/ Vogtland.

Diese werden Teil der Beteiligungsunterlagen und ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 BauGB ebenfalls zur Äußerung zum Vorhaben aufgefordert.

Sayda, den 08.10.2025     

der Bürgermeister                                                                      

Kontakt

Herr Drescher

Ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH 

Untere Aktienstraße 12 in 09111 Chemnitz

Telefon: 0371/4598-29

E-Mail: drescher@ibb-chemnitz.com

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