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Regionalplan Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Öffentliche Auslegung

REGIONALPLAN LEIPZIG-WESTSACHSEN „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“

Inhaltsverzeichnis

  • Text Eckpunktepapier
    • Inhalt
    • Vorbemerkungen
    • Verfahrensübersicht
    • Eckpunkte der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen
    • Windenergienutzung – Kapitel 5.1.2
      • Handlungsbedarf und Rahmenbedingungen
      • Aktuelle Situation in der Planungsregion
      • Planungsmethodik
        • Gesamträumliches Planungskonzept
        • Verhältnis zu Braunkohlen- und Sanierungsrahmenplänen
        • Rotor-Out
        • Dezentrale Konzentration
        • Höhenbegrenzung
      • Regionalplanerische Festlegungen
        • a) textliche und zeichnerische Festlegungen von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
          • Der Regionale Planungsverband beabsichtigt für die räumliche Festlegung der Vorranggebiete nachfolgende Festlegungskriterien anzu­wenden:
          • nutzungsbefördernde Festlegungskriterien
          • konfligierende Festlegungskriterien
          • Siedlungsabstand
          • Trassen des übergeordneten Verkehrs
          • Ziviler Luftverkehr
          • Hubschraubertiefflugstrecken der Bundeswehr
          • Seismologische Messstation
          • Wald
          • Landschaftsschutzgebiete (LSG)
          • Heidelandschaften
          • Artenschutzbelange
          • Stand der Technik
        • b) textliche Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung außerhalb der festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung
    • Nutzung solarer Strahlungsenergie – Kapitel 5.1.4
      • Handlungsbedarf und Rahmenbedingungen
      • Planungsmethodik
        • G 5.1.4.1
        • Z 5.1.4.2
        • Z 5.1.4.3
        • Ggf. Aufnahme textlicher Festlegungen zu folgenden Themen
    • Kap. 5.1.1 Energetische Nutzung von Braunkohle
    • Kap. 5.1.3 Energetische Nutzung von Biomasse, Wasserkraft und Geothermie
    • Kap. 5.1.5 Netzausbau
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Verfahrensübersicht

Beschluss der Verbandsversammlung zur „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen (Aufstellungsbeschluss – VII/VV 06/01/2021)

 

03.12.2021

Erstellung Rohentwurf für die Beteiligung nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG

 

06/2023

Beschluss der Verbandsversammlung zur Offenlegung des Rohentwurfs und zur Beteiligung bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Um­weltberichts nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG (VII/VV/12/01/2023)

 

30.06.2023

Offenlegung und Beteiligung nach § 9 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG

 

08/2023-10/2023

Prüfung der eingebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise; Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen durch die Verbandsverwaltung

 

10/2023-02/2024

Beschluss der Verbandsversammlung zur Abwägung für die im Verfahren nach § 10 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise

 

03/2024

Erstellung des Beteiligungsentwurfs einschließlich Umweltbericht

 

03/2024-11/2024

Beschluss der Verbandsversammlung für die Beteiligung nach § 9 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG

 

12/2024

(bei Bedarf erneute Auslegung geänderter Teile gemäß § 9 Abs. 3 ROG i. V. m. § 6 SächsLPlG)

   

Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung nach § 7 Abs. 2 SächsLPlG

 

12/2026

Inkrafttreten der Teilfortschreibung nach § 11 Abs. 1 ROG i. V. m. § 7 Abs. 4 SächsLPlG

 

12/2027

SPEZIFISCHE HINWEISE ZUM BETEILIGUNGSENTWURF

  • Der vorliegende Beteiligungsentwurf beinhaltet einen Arbeitsstand, der die allgemeinen Grund­züge des Planwerks und die Planungsabsichten des Regionalen Planungsverbandes zur raum­ordnerischen Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in der Region darlegt und die daraus abzuleitenden Betroffenheiten sowie Berührungspunkte klar erkennen lässt. Dies umfasst sowohl die grundhaft umzustellende Planungsmethodik und Schutzgüterabwägung zum Kapitel Windenergienutzung (Planungsprämissen/„Stellschrauben“) als auch den Fortschreibungsbedarf zum Kapitel Nutzung solarer Strahlungsenergie.
  • Die textliche Festlegung von Zielen und Grundsätzen im Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ sowie die daraus abzuleitende zeichnerische Ausweisung von Windenergiegebieten in der Planungs­region erfolgen erst im Beteiligungsentwurf nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG. Auch die umfassende Begründung von Plansätzen gemäß § 7 Abs. 5 ROG sowie Festlegungs- und Erläuterungskarten werden erst im Beteiligungsentwurf nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG enthalten sein.
  • Sachliche Fehlstellen im Plan, die aufgrund noch nicht vorliegender fachplanerischer Zuarbeiten oder noch ausstehender Abstimmungen bislang nicht besetzt werden konnten, sind im Betei­ligungsentwurf benannt und mit Symbol markiert (siehe unten).
  • Zu verschiedenen Sachverhalten werden im Beteiligungsentwurf zielgerichtet Zuarbeiten erbeten. Entsprechende Arbeitsvermerke sind unter Benennung der berührten Träger öffentlicher Belange in den einzelnen Kapiteln aufgeführt. Dies bezieht sich ebenso auf Hinweise und An­regungen zur Standpunktbildung (siehe unten).
  • An Stellen, an denen zum Verständnis ein klarstellender Hinweis geboten erscheint, ist dies im Beteiligungsentwurf durch ein Symbol gekennzeichnet (siehe unten).
  • Der Beteiligungsentwurf dient darüber hinaus der Evaluierung der Festlegungen des Kapitels 5.1 Energieversorgung“ hinsichtlich der Planverwirklichung sowie der Anpassung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen an die bundes- und landesgesetzlichen Neuregelungen 2022/2023.
  • Die Teilfortschreibung zu Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ umfasst auch Festlegungen im Umgriff der „Bereiche mit Originärausweisungen der Braunkohlenpläne“ als Teilregionalpläne.
  • Im Rahmen der Teilfortschreibung ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß § 8 Abs. 1 ROG und § 2 Abs. 2 SächsLPlG durchzuführen. Die Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG dient deshalb zugleich dazu, Hinweise und Anregungen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts nach § 8 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG einzubringen (siehe Scoping-Unterlage als Anlage zum Anschreiben). Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung und wird ebenso wie die zusammenfassende Erklärung zur Umweltprüfung gemäß § 10 Abs. 3 ROG in den Beteiligungsentwurf nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG integriert.

   Bitte um Zuarbeit – Symbol markiert sachliche Fehlstellen im Plan, die aufgrund noch nicht vorliegender fachplanerischer Zuarbeiten oder noch ausstehender Abstimmungen bislang nicht besetzt werden konnten.

   Bitte um Hinweise und Anregungen – Symbol verweist auf möglichen Regelungsbedarf, dessen Standpunktbildung noch nicht abgeschlossen ist.

   Verfahrenshinweis – Symbol als klarstellender Hinweis im Zuge der Planaufstellung

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Kontaktperson

bei Fragen zum Verfahren

Prof. Dr. Andreas Berkner
Tel. 0341/33741611
berkner@rpv-westsachsen.de

bei Fragen zur Nutzung des Portals

Stephan Purkert
Tel. 0341/33741619
purkert@rpv-westsachsen.de

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Die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung bilden die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) vom 23. Mai 2018, Art. 6 Abs. 1 lit. e und § 9 ROG in Verbindung mit § 6 SächsLPlG. Ausführliche Angaben dazu finden Sie im Bereich der Zweckdienlichen Unterlagen in den Informationen zum Datenschutz sowie unter https://www.rpv-westsachsen.de/datenschutzerklaerung.

Gegenstände

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  • Scopingunterlage
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