Bebauungsplan Stadt Rothenburg/O.L. Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.06.2026 bis 14.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A), den textlichen Festsetzungen (Planteil B) und Begründung in der Fassung vom 08.05.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24/5, 27 und Teile von 24/1 der Gemarkung Spree Flur 5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“ in der Fassung vom 08.05.2026 einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 14. Juli 2026

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat)

Montag                      09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                   09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag              09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Zudem können die Unterlagen zu den Dienstzeiten der Gemeinde Hähnichen, Am Schöps 1 02923 Hähnichen, am

Mittwoch                    14.00 - 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Hähnichen unter: https://haehnichen.de/schwarzes-brett/ innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hähnichen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035894 / 30415 oder per E-Mail an gemeinde@haehnichen.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der
Tel.-Nr. 035894 / 30415 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse
bauverwaltung@rothenburg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar
enthalten sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“ nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Prof. Dr. Matthias Zscheile
Bürgermeister

Kontakt

Frau Anna-Lena Trommeschläger

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang