Innenbereichssatzung Stadt Rothenburg/O.L. Erneute Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zur Ergänzungssatzung Innenbereich Nieder-Neundorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 02.12.2025
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zur Ergänzungssatzung Innenbereich Nieder-Neundorf

In der Stadtratssitzung am 11.01.2023 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf beschlossen. Der 1. Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf bestehend aus der Planzeichnung, den Festsetzungen und der Begründung, alle in der Fassung vom 26.05.2023, wurde in der Zeit vom 08.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Aufgrund der umfassenden Überarbeitung des Entwurfs wurde in der Stadtratssitzung am 08.10.2025 ein erneuter Beschluss zum Entwurf und über die öffentliche Auslegung und die Anhörung der berührten Träger öffentliche Belange gefasst.

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf in der Fassung vom 15.08.2025 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 03. November 2025 bis einschließlich 02. Dezember 2025

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

                        Montag, Mittwoch, Freitag         09.00 - 12.00 Uhr

                        Dienstag                                    09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                                09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Schwarzes Brett innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf, unberücksichtigt bleiben.

Philipp Eichler

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Rohenburg/O.L.
Fachbereich Bau und Finanzen
Frau Anna-Lena Trommeschläger
Marktplatz 1
02929 Rothenburg

Tel.: 035891/772-0
E-Mail: Bauverwaltung@rothenburg-ol.de

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