Innenbereichssatzung Stadt Rothenburg/O.L. Frühzeitige Beteiligung

Ergänzungssatzung Nieder Neundorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2023 bis 07.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg hat in seiner Sitzung vom 11.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nieder Neundorf gefasst. In der Stadtratssitzung am 05.07.2023 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder Neundorf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 24.05.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder Neundorf in der Fassung vom 26.05.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 08. August 2023 bis einschließlich 07. September 2023

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

                        Montag, Mittwoch, Freitag         09.00 - 12.00 Uhr

                                               Dienstag          09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

                                               Donnerstag      09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Schwarzes Brett innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Spree, unberücksichtigt bleiben.

Philipp Eichler

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Anna-Lena Mikowski

E-Mail: bauverwaltung@rothenburg-ol.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.