Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Rothenburg/O.L. Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Quolsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2023 bis 11.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Hähnichen

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Innenbereich Quolsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Klarstellungs- Ergänzungssatzung für den Ortsteil Quolsdorf gefasst. In der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Quolsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 20.03.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Klarstellungs- Ergänzungssatzung Quolsdorf in der Fassung vom 20.03.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 12. April 2023 bis einschließlich 11. Mai 2023

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg Zimmer 102, (Sekretariat)

Montag, Mittwoch, Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Quolsdorf, unberücksichtigt bleiben.

 

Prof. Dr. Matthias Zscheile
Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Anna-Lena Mikowski

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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