Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Rothenburg/O.L. wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 12. September 2022 bis einschließlich 11. Oktober 2022
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder per E-Mail an stadt@rothenburg-ol.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an bauverwaltung@rothenburg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Philipp Eichler Bürgermeister
Frau Anna-Lena Mikowski