Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Stadt Rötha - OT Oelzschau Straße der Feuerwehr

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.05.2026 bis 07.06.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Rötha über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Oelzschau – Straße der Feuerwehr“ im Ortsteil Oelzschau

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 mit Beschluss-Nr. 94/17/25 den Entwurf des Bebauungsplans Oelzschau – Straße der Feuerwehr“ im Ortsteil Oelzschau in seiner Fassung vom 14. April 2025 samt Begründung und Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oelzschau – Straße der Feuerwehr“ umfasst die Flurstücke 47/1, 47c, 48/1, 49/1, 393/1, 392 und 45, der Gemarkung Oelzschau und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Einbeziehung von Flächen im Außenbereich in das Gebiet des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - baulichen Nutzungsart = dörfliches Wohngebiet (MDW)

Das dörfliche Wohngebiet dient mit seiner Zweckbestimmung nach unter anderem dem Wohnen und der Unterbringung von land- und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.

Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Gutachten

  • Artenschutzfachbeitrag, Potentialabschätzung Bauvorhaben B-Plan „Oelzschau Straße der Feuerwehr“, hensen – Büro für Naturschutz, 08.08.2023
    Aussagen zu Biotopen und Artenvorkommen; Ausgleichsbilanzierung der Maßnahme

Allgemein zugängliche Daten

  • Portal des Sächsisches Staatsministerium für Engie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Datenportal iDA) mit Angaben zu Boden, Schutzgebieten und pnV.

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 im Bauamt (2.Etage) der Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen ist angefügt und im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/roetha/startseite

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden:

an:        matthiasrimue@gmail.com

Für Rückfragen steht das Büro Ingenieurbüro Ritter-Müller, Sportlerweg 12, 04571 Rötha, Telefon 0177 / 6848723 (Herr Ritter-Müller), E-Mail matthiasrimue@gmail.com zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rötha erfolgen:

Montag:          9.00–12.00 Uhr

Dienstag:        9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Mittwoch:       geschlossen

Donnerstag:    9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Freitag:           9.00–12.00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rötha, den 08.05.2026

Pascal Németh                                                                     

Bürgermeister

Kontakt

Ingenieurbüro Matthias Rittermüller, Tel. 0177/6842725 , matthiasrimue@mail.com

Bauamtsleiterin Frau Scholz, Tel. 034206/60035, d.scholz@stadt-roetha.de

Jedermann kann den Unterlagen zum Bebauungsplan während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt 2.Etage) einsehen.

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO  für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Bürgermeister Herr Pascal Németh

Stadtverwaltung Rötha

Rathausstraße 4

04571 Rötha

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel

extern über die DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig).

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der

Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan

am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von

Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13

BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung

verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune  analog eine

Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha  können andere

Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige  personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.

Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die

personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer

gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt

werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den

Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.

Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks

Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der

Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die

Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden

können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

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