Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan "Großpötzschau Ortsmitte"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2025 bis 23.04.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Rötha

über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ im Ortsteil Großpötzschau

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 mit Beschluss-Nr. 45/9/25 den Entwurf des Bebauungsplans Änderung Bebauungsplan Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ im Ortsteil Großpötzschau in seiner Fassung vom 12. Dezember 2024 samt Begründung und Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ umfasst das Flurstück 15/5 der Gemarkung Großpötzschau und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Änderung der Art der Nutzung von Dorfgebiet in dörfliches Wohngebiet
  • Keine Festsetzung von Reihenhäusern
  • Keine Festsetzung von Gemeinschaftsanlagen (Garagen)

Mit den Änderungen ist keine Erhöhung der Anzahl der Baugrundstücke verbunden.

Die Festsetzung als „Dörfliches Wohngebiet“ ermöglicht gegenüber dem Allgemeinen Wohngebiet eine verbesserte Anpassung an die dörfliche Siedlungsstruktur in und um das Plangebiet. Das dörfliche Wohngebiet dient mit seiner Zweckbestimmung nach unter anderem dem Wohnen und der Unterbringung von land- und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.

Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Gutachten

  • Artenschutzfachliche Bewertung Bauvorhaben B-Plan „Großpötzschau Ortsmitte“ 1. Änderung, AQUiLA Ingenieurgesellschaft mbH, 29.07.2024
    Aussagen zu Biotopen und Artenvorkommen; Hinweise zu Vermeidungs-maßnahmen
  • Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept - Bebauungsplan „Großpötzschau – Ortsmitte“ – Vorplanung; Büro Hirsch, 12.12.2024    
    Aussagen zu Boden, Baugrund und Versickerungsfähigkeit des Bodens

Allgemein zugängliche Daten

  • Portal des Sächsisches Staatsministerium für Engie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Datenportal iDA) mit Angaben zu Boden, Schutzgebieten und pnV.

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 23.04.2025 im Bauamt (2.Etage) der Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an 

d.scholz@stadt-roetha.de

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Bischoff & Heß, Dresdner Straße 53, 04317 Leipzig, Telefon 0341 / 140 629 21, oder 0177 / 688 3 688 (Herr Heß), E-Mail mail@bischoff-hess.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rötha erfolgen:

Montag: 9.00–12.00 Uhr

Dienstag: 9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Freitag: 9.00–12.00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rötha, den 14.03.2025

Pascal Németh                                                                     

Bürgermeister

Kontakt

Frau Davia Scholz
E-Mail: d.scholz@stadt-roetha.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

               Bürgermeister Herr Pascal Németh

               Stadtverwaltung Rötha

               Rathausstraße 4

               04571 Rötha

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel

extern über die DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig).

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha können andere Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.

Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.

Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO),

b) sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c) liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132,01330 Dresden

Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Baugrundgutachten

Informationen

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