Bekanntmachung der Stadt Rötha
über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ im Ortsteil Großpötzschau
Der Stadtrat der Stadt Rötha hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 mit Beschluss-Nr. 45/9/25 den Entwurf des Bebauungsplans Änderung Bebauungsplan Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ im Ortsteil Großpötzschau in seiner Fassung vom 12. Dezember 2024 samt Begründung und Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gleichzeitig werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ umfasst das Flurstück 15/5 der Gemarkung Großpötzschau und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Mit den Änderungen ist keine Erhöhung der Anzahl der Baugrundstücke verbunden.
Die Festsetzung als „Dörfliches Wohngebiet“ ermöglicht gegenüber dem Allgemeinen Wohngebiet eine verbesserte Anpassung an die dörfliche Siedlungsstruktur in und um das Plangebiet. Das dörfliche Wohngebiet dient mit seiner Zweckbestimmung nach unter anderem dem Wohnen und der Unterbringung von land- und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:
Gutachten
Allgemein zugängliche Daten
Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 23.04.2025 im Bauamt (2.Etage) der Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:
Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an
d.scholz@stadt-roetha.de
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Bischoff & Heß, Dresdner Straße 53, 04317 Leipzig, Telefon 0341 / 140 629 21, oder 0177 / 688 3 688 (Herr Heß), E-Mail mail@bischoff-hess.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rötha erfolgen:
Montag: 9.00–12.00 Uhr
Dienstag: 9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Freitag: 9.00–12.00 Uhr
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Rötha, den 14.03.2025
Pascal Németh
Bürgermeister
Frau Davia Scholz E-Mail: d.scholz@stadt-roetha.de