Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 BauGB für Teilflächen im Gewerbegebiet Margarethenhain in Espenhain
Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 06.06.2024 mit Beschluss Nr.: 223/67/202 in öffentlicher Sitzung den Entwurf einer Entwicklungssatzung für Teilflächen der Flurstücke Nrn. 221/7, 221/8, 221/9, 233/27, 233/29, 233/31, 233/32, 233/33, 233/34, 233/36, 233/37, 233/50, 233/51, 233/52, 233/54, 233/61, 233/62 sowie 233/44 und 233/64 (jeweils zu Teilen zwischen den Flurstücken 233/25, 233/52 und 233/29, 233/61, 233/62) gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Mai 2024 maßgebend. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr.4 BauGB wird der Entwurf der Satzung in der Zeit vom
22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024
im Rathaus Rötha, Rathausstraße 4, II. OG – Bauamt
Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs.2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden an d.scholz@stadt-roetha.de.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls einzusehen im Internet unter:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Rötha, den 20.06.2024
Pascal Németh
Bürgermeister
Davia Scholz