Entwicklungssatzung Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gewerbegebiet Margarethenhain Gemarkung Espenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.07.2024 bis 23.08.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 BauGB für Teilflächen im Gewerbegebiet Margarethenhain in Espenhain

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 06.06.2024 mit Beschluss Nr.: 223/67/202 in öffentlicher Sitzung den Entwurf einer Entwicklungssatzung für Teilflächen der Flurstücke Nrn. 221/7, 221/8, 221/9, 233/27, 233/29, 233/31, 233/32, 233/33, 233/34, 233/36, 233/37, 233/50, 233/51, 233/52, 233/54, 233/61, 233/62 sowie 233/44 und 233/64 (jeweils zu Teilen zwischen den Flurstücken 233/25, 233/52 und 233/29, 233/61, 233/62) gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Mai 2024 maßgebend. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr.4 BauGB wird der Entwurf der Satzung in der Zeit vom

22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024

im Rathaus Rötha, Rathausstraße 4, II. OG – Bauamt

Montag              8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag            8.00 Uhr - 12.00 Uhr    und    13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch           8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag       8.00 Uhr - 12.00 Uhr    und    13.00 – 16.00 Uhr

Freitag               8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs.2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden an d.scholz@stadt-roetha.de.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls einzusehen im Internet unter:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Rötha, den 20.06.2024

Pascal Németh                                                                                

Bürgermeister

Kontakt

Davia Scholz

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  • Satzung

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