Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB) "Großpötzschau Ortsmitte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 19.07.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung zur Fortführung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens -1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“- gefasst.

Im Jahr 2018 wurde ein Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“ durchgeführt. Das Verfahren wurde bis zum Beschluss der Abwägung vom 23.05.2019 durchgeführt. Ein Satzungsbeschluss wurde nicht gefasst.

Für den im nachstehenden Lageplan in der Fassung vom 20.03.2023 dargestellten Bereich wird die Fortschreibung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die bereits vorhandenen Unterlagen aus der 1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“ sollen bis auf die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) erhalten bleiben. Die übrigen Festlegungen und Festsetzungen aus der 1. Änderung des Bebauungsplans „Großpötzschau Ortsmitte“ aus dem Jahr 2018 bleiben unverändert. Hierzu eingetroffene Stellungnahmen wurden durch Abwägungsbeschluss des Stadtrates vom 23.05.2019 vollständig geprüft und abgewogen. Planziel ist die Festsetzung des Plangebietes als „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW), wodurch eine verbesserte Anpassung an die dörfliche Siedlungsstruktur um das Plangebiet ermöglich werden soll.

Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung vom 20.03.2023 liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, Bauamt 2.0G - Zimmer 15

in der Zeit vom 19.06.2023 bis 19.07.2023

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt.scholz@stadt-roetha.de eingereicht werden.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Rötha unter www.roetha.de unter dem Punkt_Wirtschaft, Bauen, Wohnen/ Bauleitplanung/Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren nach §3 BauGB sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buegerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m.§ 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Rötha

Frau Scholz/ Bauamt

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO  für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Bürgermeister Herr Pascal Németh

Stadtverwaltung Rötha

Rathausstraße 4

04571 Rötha

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel

extern über die DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig).

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der

Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan

am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von

Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13

BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung

verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune  analog eine

Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha  können andere

Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige  personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.

Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die

personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer

gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt

werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den

Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.

Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks

Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der

Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die

Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden

können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Begründung 2018
  • Abwägungsprotokoll 2018
  • Planzeichnung

Informationen

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