Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Fortführung des Bebauungsplans „Margarethenhain“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 21.07.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Margarethenhain“ in der Fassung von Mai 2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Das Bauleitplanverfahren zum B-Plan „Margarethenhain“ in Espenhain wurde in der Vergangenheit mit dem Satzungsbeschluss Nr. 43/394/97 vom 21.08.1997 beendet. Der Bebauungsplan wurde nicht rechtskräftig, da keine Veröffentlichung erfolgte. Grund dafür war das parallellaufende Planfeststellungsverfahren des Autobahnamtes im Zusammenhang mit dem Neubau der A72. Für die Erteilung weiterer Genehmigungen auf den Flächen des Gewerbegebietes Margarethenhain und zur Schaffung rechtsverbindlicher und bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für das Plangebiet bedurfte es der Wiederaufnahme bzw. Fortführung des Bauleitplanverfahrens „Margarethenhain“ (Beschluss des Stadtrates vom 20.10.2022, Beschluss Nr. 80/45/22). Die aktuelle Planzeichnung zum Umgriff des B-Planes Margarethenhain, die textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die Beschlussanlagen aus dem Satzungsbeschluss Nr. 43/394/97 vom 21.08.1997 sind Bestandteil des aktuellen Bauleitplanverfahrens.

Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung von Mai 2023 sowie alle weiteren, unveränderten Anlagen aus dem Beschluss Nr. 43/394/97 vom 21.08.1997 liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, Bauamt 2.0G - Zimmer 15

in der Zeit vom 19.06.2023 bis 19.07.2023

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt.scholz@stadt-roetha.de eingereicht werden. Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Rötha unter www.roetha.de unter dem Punkt_Wirtschaft, Bauen, Wohnen/ Bauleitplanung/Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren nach §3 BauGB sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buegerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Es sei darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung und Erörterung zu den wesentlichen Planinhalten bereits im Vorfeld an den am 21.08.1997 gefassten Satzungsbeschluss Nr. 43/394/97 zum Bebauungsplan „Margarethenhain“ stattgefunden haben.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die aktualisierte Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Kontaktperson

Frau Scholz 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO  für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Bürgermeister Herr Pascal Németh

Stadtverwaltung Rötha

Rathausstraße 4

04571 Rötha

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel

extern über die DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig).

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der

Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan

am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von

Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13

BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung

verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune  analog eine

Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha  können andere

Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige  personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.

Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die

personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer

gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt

werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den

Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.

Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks

Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der

Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die

Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden

können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Satzung
  • Beschluss
  • Beschluss

Informationen

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