Kontakt
Davia Scholz
Amtsleiterin Bau- und Ordnungsverwaltung
Sie erreichen mich direkt per.
Telefon: +49 (0)34206-600-35
Telefax: +49 (0)34206-72433
E-Mail: bauamt.scholz@stadt-roetha.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)
1. Verantwortlicher
Bürgermeister Herr Pascal Németh
Stadtverwaltung Rötha
Rathausstraße 4
04571 Rötha
2. Datenschutzbeauftragter
Herr Jürgen Hähnel
extern über die DEKRA Automobil GmbH
Torgauer Str. 235
04347 Leipzig).
3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der
Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan
am Ende des Planverfahrens benötigt.
4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von
Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13
BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung
verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha können andere
Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.
Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die
personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer
gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt
werden.
6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den
Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.
Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks
Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.
8. Ihre Rechte als betroffene Person
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der
Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die
Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden
können.
11. automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.