Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „ehemalige Obstweinschänke Rötha" (Vorentwurf Stand 06/2022)
Das Vorhaben befindet sich auf dem Flurstück 723 in der gleichnamigen Gemarkung Rötha. Das Ziel der Planung besteht darin, für das städtebauliche Konzept zur Revitalisierung der ehemaligen Traditionsgaststätte in Verbindung mit der Schaffung von Ferienwohnungen sowie der Einordung von 4 Wohngebäuden das erforderliche Baurechtzu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „ehemalige Obstweinschänke Rötha" (Stand 06/2022) mit dazugehöriger Begründung (Stand 06/2022) und Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 06/2021) liegt zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Rathausstraße 4, 04571 Rötha, Bauamt 2.0G - Zimmer 15
in derzeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt.scholz@stadt-roetha.de eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Rötha unter www.roetha.de unter dem Punkt_Wirtschaft, Bauen, Wohnen/ Bauleitplanung/Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren nach §3 BauGB sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buegerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Rdtha, den 29.08.2022
Pascal Németh Stadt Rötha
Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Rötha
Rathausstraße 4, 04571 Rötha, Bauamt 2.0G - Zimmer 15