Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Witznitz“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für das Plangebiet innerhalb der Stadt Rötha, Gemarkung Kreudnitz
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderten und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.
Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 24.03.2022 mit Beschluss Nr.: 26/38/2022 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Witznitz“ gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst ein ca. 5 ha großes Gebiet und besteht aus folgenden Flurstücken:
161/9 Gemarkung Kreudnitz
225/2 Gemarkung Kreudnitz
227/4 Gemarkung Kreudnitz
und ist im folgenden Kartenausschnitt in lila Farbe dargestellt:
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 01.03.2022 maßgebend.
Im Anschluss an die Auslegung (Planungsstand: 02.07.2021) erfolgte eine Überarbeitung und Präzisierung der Planunterlagen. Dabei ergaben sich aus bisher eingegangenen Stellungnahmen u.a. Änderungen und Anpassungen der Begründung und des Umweltberichtes sowie eine Anpassung des Schalltechnischen Gutachtens. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erarbeitet.
Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine tabellarische Übersicht der Änderungen einschließlich ihrer Fundstellen wird den auszulegenden Unterlagen als Anlage beigefügt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind als Bestandteil der auszulegenden Unterlagen verfügbar:
Gutachten
Stellungnahmen
Allgemein zugängliche Daten
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom
19.04.2022 bis einschließlich 19.05.2022
im Rathaus der Stadt Rötha, Rathausstraße 4, im Sachgebiet Bauamt 2.OG in 04571 Rötha während der Dienststunden:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
unter Einhaltung der aktuellen Hygienebestimmungen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig für den Publikumsverkehr geschlossen sein kann. Es wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Scholz Tel.: 034206/60035 oder per E-Mail: bauamt.scholz@stadt-roetha.de) gebeten.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während des Auslegungszeitraumes auch im Internet einsehbar unter:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten. Es wird gemäß § 4 a Abs. 3 S. 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (siehe Übersicht geänderter/ergänzter Planinhalt). Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
Stephan Eichhorn
Bürgermeister
Frau Scholz Tel.: 034206/60035 oder per Email: bauamt.scholz@stadt-roetha.de