Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Energiepark Witznitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2021 bis 30.09.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 15.07.2021 mit Beschluss Nr.: 21/0532 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Witznitz“ für die Flurstücke 161/9, 225/2 und 227/4 der Gemarkung Kreudnitz gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die geplante Bebauung mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen und die zulässige Nutzung festgesetzt werden. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 02.07.2021 maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Witznitz“ in der Fassung vom 02.07.2021 erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021 im Rathaus Rötha, Rathausstraße 4, im Sachgebiet Bauamt, Zimmer 15 in 04571 Rötha während der Dienststunden:

Montag            9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag      9.00 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig geschlossen sein kann. Er wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Mehner, Tel.: 034206/60036 oder per E-Mail: bauamt.mehner@stadt-roetha.de) gebeten. Des Weiteren können die vorbezeichneten Unterlagen vom 26.08.2021 bis einschließlich zum 30.09.2021 im Internet unter www.roetha.de und www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Hierzu bitten wir ebenfalls um vorherige terminliche Vereinbarung mit dem Bauamt (Frau Mehner, Tel.: 034206/60036 oder per E-Mail: bauamt.mehner@stadt-roetha.de). Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Kontaktperson

Susan Mehner

Stadtverwaltung Rötha

Rathausstraße 4

04571 Rötha

Tel: 034206/60036

E-Mail: bauamt.mehner@stadt-roetha.de

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