Bebauungsplan Stadt Rötha Beschluss

Rechtskräftiger Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Rittergut Rötha"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.04.2019 bis 11.04.2020
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Planzeichnung

Nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) m.W.v. 05.01.2018 i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt Rötha in öffentlicher Sitzung am 20.09.2018 den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des BauGB "Rittergut Rötha" mit Beschluss-Nr. 382/54/18 als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.

§ 2 Bestandteile der Satzung:

Der Bebauungsplan besteht aus: 1. Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 26.08.2018, 2. Begründung des Bebauungs-planes "Rittergut Rötha" vom 26.08.2018;

§ 3 Inkrafttreten:

Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 12.10.2018 bekanntgemacht und gleichzeitig in Kraft gesetzt (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Kontaktperson

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung im Rathaus der Stadt Rötha, Rathausstraße 4, II. OG - Bauamt zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag           8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch         8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag             8.00 Uhr - 12.00 Uhr

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