Bebauungsplan Stadt Rötha Beschluss

Rechtskräftiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandel am alten Bahnhof in Espenhain"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.12.2019 bis 19.12.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 24.01.2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Einzelhandel am alten Bahnhof in Espenhain" als Satzung bschlossen (Beschluss-Nr. 432/6019). Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung /Kreis-entwicklung hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Einzelhandel am alten Bahnhof"  mit Erlass vom 26.11.2019, PG 15/19, gemäß § 10 bs. 2 und § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634), genehmigt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat einen Flächenumgriff von ca. 10.632 m² und umfasst die Flurstücke 100/2, 103/2, 103/2, 103/13 (teilweise), 104/b (teilweise), 104/2 (teilweise), 104/4 (teilweise), 104/14 (teilweise), 205/2, 205/3 (teilweise), 205/4 (teilweise), 205/9 (teilweise) und 206 (teilweise) in der Gemarkung Espenhain. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Kontaktperson

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4, II.OG-Bauamt, Rathausstraße 4 in Rötha, während der üblichen Öffnungszeiten

Montag         8.00 Uhr-12.00 Uhr

Dienstag       8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr

Mittwoch       8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag   8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag          8.00 Uhr-12.00 Uhr

auf Dauer eingesehen werden. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ensehen und über seinen Inhalt  Auskunft verlangen.

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