Kontaktperson
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4, II.OG-Bauamt, Rathausstraße 4 in Rötha, während der üblichen Öffnungszeiten
Montag 8.00 Uhr-12.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr-12.00 Uhr
auf Dauer eingesehen werden. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ensehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.