Bebauungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Großpötzschau-Ortsmitte, 1. Änderung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.10.2018 bis 26.11.2018
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Planzeichnung

[Öffentlche Bekanntmachung (Amtsblatt) erscheint am 12.10.2018]

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans der Innenetwicklung nach § 13a BauGB "Großpötzschau-Ortsmitte, 1. Änderung" für das Flurstück 13/5 in der Gemarkung Großpötzschau der Stadt Rötha

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 20.09.2018 mit Beschluss Nr. 379/54/18 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Großpötzschau-Ortsmitte, 1.Änderung", gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 11.08.2018 mit der Begründung vom 12.08.2018 maßgebend.

Die 1. Änderung zum Bebauungsplan "Großpötzschau-Ortsmitte" wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit  §13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Überwachung gemäß § 4c BauGB hinsichtlich eventueller erheblicher Umweltauswirkungen infolge der Realisierung des Bebauungsplanes wird nicht durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung in der Zeit vom

22.10.2018 bis einschließlich 26.11.2018

im Rathaus Rötha, Rathausstraße 4, II.OG-Bauamt

  • Montag        8.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag      8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
  • Mittwoch       8.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Donnerstag  8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr
  • Freitag         8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Rötha, den 25.09.2018

Stephan Eichhorn

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Rötha, Bauamt, kerstin Haase, Telefon: 034206 60035

Dr. Paatz und Partner GmbH, Ingenieurbüro für Stadtplanung und Stadterneuerung,

Telefon: 0341 4243240/  4290301

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf mit Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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