Bebauungsplan Stadt Rodewisch Beschluss

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 40 "Wohngebiet Bahnhofstraße III" i.d.F. vom 10/2024 in der Stadt Rodewisch

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 19.12.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ in der Fassung vom Oktober 2024

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 mit Beschlussnummer SR/81/2024 den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab von 1:500 (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Oktober 2024 als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ tritt mit Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Zimmer 107 (Bauamt) während der Sprechzeiten:

            Montag             13:00 - 16:00 Uhr

            Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch           geschlossen

            Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB soll der Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt werden, einsehbar unter:

https://www.rodewisch.de/bauleitplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-machung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsan-sprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  1. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Rodewisch, den 18.12.2024

Kerstin Schöniger

Bürgermeisterin                                                                                    Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Rodewisch

Bauamt

Frau Vogel

Wernesgrüner Straße 32

08228 Rodewisch

Tel: 03744/368162

vogel@rodewisch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Deckblatt

Informationen

Übersicht
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