Bebauungsplan Stadt Rodewisch Beschluss

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.37 "Wohngebiet Hohe Wiese" der Stadt Rodewisch

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.03.2020 bis 17.03.2021
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.37 „Wohngebiet Hohe Wiese“ der Stadt Rodewisch in der Fassung vom 06.01.2020

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner Sitzung am 23.01.2020 mit Beschlussnummer SR/02/2020 den Bebauungsplan Nr.37 „Wohngebiet Hohe Wiese“ der Stadt Rodewisch bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab von 1:500 (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 06.01.2020, als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr.37 „Wohngebiet Hohe Wiese“ der Stadt Rodewisch tritt mit Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung von diesem Tag an im Bauamt der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch während der nachfolgenden Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag             08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:00 Uhr

Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt:

www.rodewisch.de -> Rathaus & Politik -> ortsübl. Bekanntg. / öff. Bekanntmachungen

sowie im Zentralen Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

www.bauleitplanung.sachsen.de

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

K. Schöniger

Bürgermeisterin                                                           Siegel
Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

K. Schöniger

Bürgermeisterin                                                                        Siegel

Kontakt

Stadtverwaltung Rodewisch

Bauamt

Frau Frost

Wernesgrüner Straße 32

08228 Rodewisch

Tel: 03744/368162

frost@rodewisch.de

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