Bebauungsplan Stadt Rochlitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 16 "Wohngebiet Am Hellertal" der Großen Kreisstadt Rochlitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohngebiet Am Hellertal“ in der Fassung vom 03.11.2025 samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 2025/BA/020). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen unmittelbar östlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Noßwitz und umfasst auf einer Fläche von ca. 2,73 ha die Flurstücke 287/10 und 287/16 der Gemarkung Noßwitz. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird samt Begründung und Umweltbericht sowie dem Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom
26.01.2026 bis 27.02.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rochlitz/beteiligung/themen
und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz (Zimmer 201) öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Montag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an
sv-info@rochlitz.de
oder
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de
erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Fragen zu den Planinhalten können zu den Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03737/783-162 oder 783-225 gestellt werden.
Für Fragen steht neben der Stadt Rochlitz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner,
Telefon (033 62) 8 83 61-0,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Rochlitz, 17.12.2025
Frank Dehne
Oberbürgermeister
 

Kontakt

Fragen zu den Planinhalten können zu den Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03737/783-162 oder 783-225 gestellt werden.
Für Fragen steht neben der Stadt Rochlitz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner,
Telefon (033 62) 8 83 61-0,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

           sv-info@rochlitz.de

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