Bebauungsplan Stadt Rochlitz Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 16 "Am Hellertal"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 16.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Rochlitz

über die Aufstellung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Hellertal“

der Stadt Rochlitz gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die Aufstellung des Entwurfs des Bebauungsplans „Am Hellertal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss-Nr. 225/2024) beschlossen

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist nach ortsüblicher Bekanntgabe durchzuführen. Den berührten Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Begründung:

Entsprechend des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Rochlitz mit den Mitgliedsgemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz ist eine Teilfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans als Bauerwartungsland ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan wird das Planungsziel angestrebt, für ca. 12 neue Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 790 und 840 m² Baurecht zu schaffen. Diese sollen durch neue eine Erschließungsstraße erschlossen werden, die an die Rochlitzer Straße und an die Straße „Am Hellertal“ angebunden wird.

Für die Oberflächenentwässerung ist eine Regenrückhaltung südlich des künftigen Wohngebietes geplant. Das Schmutzwasser wird in das vorhandene Entwässerungssystem des ZWA eingeleitet.

Als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft soll im südlichen Teil des Bebauungsplanes eine Streuobstwiese entstehen.

Derzeit kann die Stadt Rochlitz keine Baugrundstücke anbieten, so dass eine Neuausweisung eines Baugebietes erforderlich ist. Die Planungsphase wird ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Das Gebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.  

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Rochlitz, den 06.06.2024                                                     Frank Dehne

                                                                                         Oberbürgermeister

Kontaktperson

Elisabeth Schmär
E-Mail: e.schmaer@rochlitz.de

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