Sanierungssatzung Stadt Rochlitz Beschluss

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Stadtkern"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.09.2023 bis 24.10.2023
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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt in seiner 35. öffentlichen Sitzung am 29.08.2023:

  1. Gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2G vom 04.01.2023 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGV61. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20.12.2022 die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern" entsprechend Anlage 1 (Aufhebungssatzung +Abgrenzungsplan).
  1. Die damit gesetzlich verbundene Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB durchzuführen.
  1. Die Aufhebungssatzung gemäß § 162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

§1

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern"

Die vom Stadtrat am 20.04.2004 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern", ortsüblich bekanntgemacht gemäß § 143 BauGB am 23.06.2004 (Amtsblatt 06/2004) und in Kraft getreten am 23.06.2004, wird hiermit aufgehoben.

§ 2

Gebiet der aufgehobenen Sanierung

Das Gebiet der aufgehobenen Satzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der auf dem Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§3

Rechtskraft

  1. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  2. Das Grundbuchamt wird durch die Große Kreisstadt Rochlitz ersucht, die Sanierungsvermerke zu löschen.

Ausgefertigt:

Rochlitz, den 18.09.2023

Frank Dehne

Oberbürgermeister

Bekannt gemacht unter https://www.rochlitz.de/rathaus-und-buergerservice/stadtverwaltung/
amtliche-bekanntmachungen
am 18.09.2023

Veröffentlicht im Rochlitzer Anzeiger Nr. 8 am 05.10.2023

Kontaktperson

Bekanntmachungsanordnung zur Satzung über die Aufhebung der Satzung über die

förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern“ vom 18.09.2023 nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltende gemacht werden kann, es sei denn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist eines Jahres seit dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rochlitz, den 18.09.2023

Frank Dehne

Oberbürgermeister

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