Bekanntmachung und Ersatzbekanntmachung gem. § 2 Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz
über die informelle, frühzeitige Beteiligung zum
Bebauungsplan „Pestweg“, Stadt Rochlitz unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m §13a BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 mit Beschluss-Nr. 169/2022 die Aufstellung und die informelle, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Pestweg“ als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 314/3 der Gemarkung Rochlitz, Stadt Rochlitz.
In der Stadt Rochlitz sollen, um der Nachfrage nach individuellen Wohnbebauungen nachzukommen 2 Doppelhäuser oder 4 Einfamilienhäuser entstehen. Der Stadtrat von Rochlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pestweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) mit Beschluss Nr. 169/2022 getroffen. Im beschleunigten Verfahren gelten di0e Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird deshalb von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung / Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 / § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ende der Straße Am Weinberg und südlich der gewidmeten Gemeindestraße Pestweg und damit am nordwestlichen Ende der Bebauung der Gemarkung Rochlitz. Im Nordosten dazu grenzt Intensivacker an, im Osten und im Süden Einfamilienhäuser und im Westen Gärten und Einfamilienhäuser. Der räumliche Geltungsbereich ist ca. 4.235 m² groß. Er umfasst das Flurstück 314/3 der Gemarkung Rochlitz.
Die geplante Bebauung ist aufgrund der vorhandenen Bebauungen im Süden und Westen städtebaulich vertretbar. Auch die verkehrstechnische Lage des Gebietes ist angesichts der bereits gegebenen Verkehrserschließung verträglich. Das Plangebiet grenzt südlich und über die Straße Am Weinberg an den Innenbereich.
In der Entwurfsvariante sind 2 Doppelhäuser oder 4 Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Grundstücke erfolgt ausgehend von der Straße Am Weinberg über die neu anzulegende Planstraße.
Die Entwurfsvariante des Bebauungsplanes liegt vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 in der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, 09206 Rochlitz im Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Zimmer 201 während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Bebauungsplanentwurf kann auch auf der Homepage der Stadt Rochlitz unter www.rochlitz.de eingesehen werden.
Rochlitz, den 12.04.2023
Frank Dehne
Oberbürgermeister Siegel
Elisabeth Schmär,
Sachbearbeiterin Amt für Stadtentwicklung und Bauen