Bebauungsplan Stadt Rochlitz Beschluss

1. Änderung Bebauungsplan "Am Weinberg" in Rochlitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.03.2020 bis 08.03.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ in der Fassung vom 10.01.2020 bestehend aus

  • Planteil A – Planzeichnung M 1:500
  • Planteil B – Textliche Festsetzungen

als Satzung beschlossen.

Die zu dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes gehörende Begründung wird gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich von Flurstück 319/14 (alt) – Flurstücke 319/19 bis 319/43 (neu) der Gemarkung Rochlitz, Stadt Rochlitz mit einer Fläche von ca. 24.000 m².

Mit der Änderung dieses Bebauungsplanes wird eine Teilfestsetzung zur Höhe baulicher Anlagen angepasst, die sich im Zuge der Ausführungsplanung als nicht umsetzbar erwiesen hat. Konkret betrifft die Änderung den Wegfall der bergseitigen Höhenbeschränkung der zulässigen Traufhöhe auf 4,0 m. Da die Teilfestsetzung der talseitigen Höhenbeschränkung von 7,0 m erhalten bleibt, ist durch diese Änderung nicht mit einer ungewollten Höhenentwicklung baulicher Anlagen im Plangebiet zu rechnen.

Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt worden sind, wurde der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1  und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ der Stadt Rochlitz in der Fassung vom 10.01.2020 dauerhaft in der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz, während der Sprechzeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeiste dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Fristen
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs, 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rochlitz, den 26.02.2020

Frank Dehne

Oberbürgermeister                                                            Siegel

Kontaktperson

Cornelia Quaas, Amtsleiterin für Stadtentwicklung und Bauen, c.quaas@rochlitz.de

Elisabeth Schmär, Sachbearbeiterin Amt für Stadtentwicklung und Bauen, e.schmaer@rochlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung Bebauungsplan
  • Begründung Bebauungsplan

Informationen

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