Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Rochlitz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung und Ersatzbekanntmachung gem. § 1-3 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz, Wohngebiet "Am Weinberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2018 bis 11.06.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung und Ersatzbekanntmachung gem. § 1-3 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplans „Am Weinberg“, Stadt Rochlitz
als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m §13a BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 28.03.2018 mit Beschluss-Nr. 286/2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Am Weinberg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung vom 26.02.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 273 (tlw.), 274 (tlw.), 275/1 (tlw.), 314/4 (tlw.), 314/6 (tlw.), 319/14 (tlw.) 800 (tlw.), 801 (tlw.), 802 (tlw.), 803 (tlw.), 810 (tlw.) und 816 (tlw.) der Gemarkung Rochlitz, Stadt Rochlitz.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 10.05.2018 bis 11.06.2018 bei der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Weinberg“ einschließlich der Begründung ist im Internet auf der Website

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
www.rochlitz.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rochlitz/beteiligung/aktuelle-themen/1007436

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte

Büro Knoblich,
Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA
Zur Mulde 25
04838 Zschepplin
Telefon (0 34 23) 7 58 60-0
Fax (0 34 23) 7 58 60-59
E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de         zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten

Montag                09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag              09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch              geschlossen
Donnerstag          09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag                 09:00 bis 12:00 Uhr erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rochlitz, den 12.04.2018

Frank Dehne

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau
Elisabeth Schmär
Sachbearbeiterin Bauamt
Markt 1
09306 Rochlitz

03737/783-162
e.schmaer@rochlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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