Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung
und
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung 5.3 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf
Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Beschluss zur Einleitung der Änderung 5.3 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf ist seit dem 12.07.2018 rechtskräftig. Sie betrifft den Bereich des Flurstücks 1818/4 der Gemarkung Reinsdorf unmittelbar östlich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost an der S 283. Mit ihr wurde der vom Landkreis Zwickau als Vorhaltefläche für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sozialraum V festgesetzte Standort bauplanungsrechtlich gesichert. Die Erschließung erfolgte im Rahmen der Regelungen des § 246 BauGB. Im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „An der Kohlenstraße“ aufgestellt, der seit dem 26.07.2018 rechtskräftig ist.
Die Vorhaltefläche wurde für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nicht benötigt, so dass im Jahr 2020 die Änderung 5.1 des Flächennutzungsplans und parallel dazu die 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Kohlenstraße“ mit Ausweisung des Standorts als Gewerbegebiet erfolgten, um so eine langfristige Nachnutzung zu sichern. Diese Änderung des Flächennutzungsplans trat am 9. Juli 2020 in Kraft.
Im Jahr 2022 wurde mit der Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans 5.2 die Absicht verfolgt, diesen Bereich um die benachbarte Fläche der Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH zu erweitern und als gewerbliche Baufläche darzustellen und in einem parallelen Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Flächen mit dem Gebietscharakter Industriegebiet auszuweisen. Durch die vorhandene Bebauung der Entsorgungsgesellschaft ist eine entsprechende gewerbliche Vorprägung des Standortes gegeben, hinzu kommt die Lage in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost und zu den Staatsstraßen S 283 und S 286. Dieses Verfahren wurde nicht zum Ende geführt. Zwischenzeitlich ergab sich, dass die bestehende Standortgröße für potentielle Investoren nicht ausreichend ist. Um die Ansiedelung eines weiten Spektrums von Unternehmen zu ermöglichen, soll nunmehr die Erweiterung der bestehenden Gewerbefläche geprüft werden.
Im Rahmen des baugesetzlichen Verfahrens erfolgt im ersten Schritt die Verfahrenseinleitung. Über die frühzeitigen Beteiligungen sollen Anregungen und Hinweise für eine mögliche Planerstellung gesammelt werden. Parallel wird das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ durchgeführt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung ab sofort ein Lageplan zur Änderung 5.3. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf mit der angedachten Flächendarstellung im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr geschlossen
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr geschlossen
bis einschließlich Mittwoch, 20.08.2025 aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.
Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Rathaus/ Bekanntmachungen, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.
Reinsdorf, 27.06.2025 Steffen Ludwig Siegel
Bürgermeister
Bauamt Reinsdorf
Tel.: 0375 27412-18