Lärmaktionsplan 2024 Reinsdorf
Der Gemeinderat Reinsdorf hat mit Beschluss vom 30.06.2024 den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in Form der Berichterstattung an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis der Lärmkartierung 2022 für die Hauptverkehrsstraßen S 283 und BAB 72 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan wird zur Möglichkeit einer dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für jedermann im Rathaus, Wiesenaue 41 in Reinsdorf, während der folgenden Öffnungszeiten
Mo., Die, Do., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 18:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
im Bauamt in der 1. Etage, Zimmer 6 bereitgehalten.
Ferner ist der Lärmaktionsplan auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf unter https://www.reinsdorf.de/Lärmaktionsplan 2024 zur Einsichtnahme eingestellt.
Reinsdorf, 26.06.2024
Steffen Ludwig
Bürgermeister
Bauamt Reinsdorf