Bebauungsplan Gemeinde Reinsdorf Aufstellungsbeschluss

B-Plan "An der Poststraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.02.2024 bis 15.03.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs 1 BauGB zum Aufstellungsbeschluss und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1BauGB für einen Bebauungsplan „An der Poststraße Reinsdorf“

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 den Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan „An der Poststraße Reinsdorf“ gemäß Lageplan im Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Betroffen sind die Flurstücke Nummern 27/8, 27/9, 27/10, 27/11, 996/3 der Gemarkung Reinsdorf.

Der Ortsbereich an der Poststraße Reinsdorf ist einerseits durch lockere Bebauung mit Drei- und Vierseithöfen im nördlichen Teil und insbesondere östlich der Poststraße durch Mehrfamilienhäuser in Plattenweise aus den 1980er Jahren auf Höhe des Kraftfuttermittelwerks Reika gekennzeichnet.

Die Plattenbausiedlung an der Poststraße verfügt über verschiedene Eigentümer und einen unterschiedlichen Sanierungs- und Belegungsstand. Im Jahr 2007 erfolgte der Rückbau eines Mehrfamilienhausblocks, der geplante Rückbau eines weiteren Blocks ist nicht realisiert worden.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte die Gemeinde Reinsdorf das Ziel, diesen Wohnstandort langfristig durch den Rückbau von nicht vermieteten Wohneinheiten und die Umgestaltung des Außenbereiches attraktiver zu gestalten.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll diesem Ziel der attraktiven Entwicklung des Wohnbereichs und -umfeldes Rechnung getragen und eine planerische Grundlage geschaffen werden. Der Plan dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Areals dieses gewachsenen Wohnstandorts.

Es sollen hierbei insbesondere folgende Maßnahmenansätze in die Planung einfließen:

  • Sanierung vorhandener Wohnblöcke
  • geordnete Entwicklung der technischen Infrastruktur
  • Gestaltung der Grün-, Außen- und Spielanlagen.

Unmittelbar südlich angrenzend befindet sich das Gebiet des Bebauungsplans „Östlich der Poststraße“. Dieser Plan dient gleichfalls der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne der Wohnnutzung.

Gemäß § 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan u.a. für Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, für das die Vorschriften des § 13 Absatz 2 und 3 S. 1 BauGB angewendet werden können.

Dabei ist keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts erforderlich. Die Anwendbarkeit des § 13a BauGB bezieht sich auf die Festsetzung einer Grundfläche von weniger als 20.000 m², die gemäß § 19 Abs.2 BauNVO von baulichen Anlagen überdeckt werden dürfen.

Der vorhandene Bestand an baulichen Anlagen umfasst eine Fläche von ca. 4.000 m² für Gebäude und ca. 3.500 m² für Verkehrsflächen. Eine weitere Bebauungsverdichtung ist mit diesem Bebauungsplan nicht beabsichtigt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ab Donnerstag, 15.02.2024 ein Lageplan „An der Poststraße Reinsdorf“ im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag                9.00 Uhr- 12:00 Uhr      

Dienstag              9:00 Uhr – 12:00 Uhr     13: - 18:00 Uhr

Donnerstag        9:00 Uhr – 12:00 Uhr     13: - 17:00 Uhr

Freitag                  9:00 Uhr – 12: Uhr         

bis einschließlich Freitag, 15.03.2024 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf, vorgebracht werden.

Hinweise:

Für die vorgesehene Planung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts erforderlich, da zu erwartende umweltbezogene Eingriffe durch die Planung bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten. Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf www.reinsdorf.de in der Rubrik Rathaus-Bekanntmachungen sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen, eingestellt.

Reinsdorf, 1. Februar 2024

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt

Tel.: 0375/27412-18

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister Herrn Steffen Ludwig

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, behördlicher Datenschutzbeauftragter Frau Küntzel

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens  Bebauungsplan „An der Poststraße Reinsdorf“

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

- Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeindeverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

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6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Reinsdorf unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

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