Flächennutzungsplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reinsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.09.2022 bis 18.10.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung

und

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur  8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den Beschluss zur Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf  gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde betrifft den Bereich des früheren Morgensternschachtes I und südlich angrenzende Flächen bis zum Bahndamm mit einer Gesamtfläche von ca. 24.000 m².

Das frühere Bergbaugelände ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet MI ausgewiesen. Dort befinden sich mehrere Wohnhäuser und gewerbliche Nutzung. Das Lehrlingswohnheim des Kreisbetriebs für Landtechnik, später in den 1990er Jahren genutzt als Asylbewerberheim, ist abgerissen worden. Für die verbleibende Fläche gab es verschiedene Nachnutzungskonzepte. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan „Am Morgensternweg II“ für den westlichen Teilbereich zwischen Mischgebiet und Bahndamm mit einer Fläche von ca. 4.000 m² rechtskräftig. Am 01.09.2022 fasste der Gemeinderat Reinsdorf den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Morgensternweg 2022“ für den östlichen Teilbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m². Hier ist eine maßvolle Nachverdichtung des vorhandenen Wohnstandorts zur zukunftsfähigen Gestaltung des Ortsbereiches geplant. Der Standort wird bisher bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet. Daher ist die Überplanung zur Realisierung der beabsichtigten baulichen Maßnahmen erforderlich.

Bisher ist südlich des Mischgebiets im Flächennutzungsplan Landwirtschaftsnutzung dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll so geändert werden, dass die bereits realisierte Wohnbaufläche „Am Morgensternweg II“ gemeinsam mit der Fläche, den aktuellen Bebauungsplan „Am Morgensternweg 2022“ betreffend, als Fläche WA – Allgemeines Wohngebiet- dargestellt wird. Die Änderung des Flächennutzungsplans und das Bebauungsplanverfahren „Am Morgensternweg 2022“ sollen parallel durchgeführt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein Lageplan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf mit der angedachten Flächendarstellung im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9:00 Uhr – 12:00 Uhr        geschlossen          

Dienstag       9:00 Uhr – 12:00 Uhr        13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr        13:00 Uhr – 17:00 Uhr     

Freitag          9:00 Uhr – 12:00 Uhr        geschlossen

Von Freitag, 16.09.2022, bis einschließlich Dienstag, 18.10.2022, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Rathaus/ Bekanntmachungen, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.

Reinsdorf, 13.09.2022

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Christiane Gündel

Gemeinde Reinsdorf, Bauamt

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister Herrn Steffen Ludwig

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, behördliche Datenschutzbeauftragte: Frau Küntzel

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens  8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reinsdorf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

- Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeindeverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Reinsdorf unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

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