Bebauungsplan Gemeinde Raschau-Markersbach Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Vorhabenzogenen B-Plan "Sondergebiet Freizeit" in der Gemeinde Raschau-Markersbach i. d. F. vom Mai 2023

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 28.07.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Raschau-Markersbach

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ in der Fassung vom Mai 2023 in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Raschau-Markersbach hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ in der Fassung vom Mai 2023 mit Begründung, Anlage 1 u. 2 sowie Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

In der Zeit vom 19.06.2023 – 28.07.2023 wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ in der Fassung vom Mai 2023 in der Gemeinde Raschau-Markersbach mit Begründung, Anlage 1 u. 2 sowie Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, 08352 Raschau (im Bauamt Zimmer 11-13) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag            09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          09.00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2022 [Hinweis auf bergbauliches Erlaubnisfeld Erzgebirge, schädliche Bodenveränderungen bzw. erhöhte Schadstoffgehalte; Hinweis auf ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Pfad Boden-Mensch und Boden-Pflanze-Mensch) und schadlosen bzw. gemeinwohlverträglichen Umgang (Verwertung oder Beseitigung) mit Bodenmaterial]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 08.09.2022 [Hinweis auf Festlegung von Gebieten mit besonderer potenzieller Wassererosionsgefährdung des Ackerbodens im Regionalplan; Hinweis auf Lage in einem Radonvorsorgegebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsfläche; Lage in Gebiet mit großflächig geogen-bergbaubedingt erhöhten Arsen- u. Schwermetallbelastungen, insbesondere Arsen; Wirkungspfad Boden-Mensch mit Nutzung Kinderspielfläche; weiterer Erkundungsbedarf zur Gefährdungsab-schätzung / Durchführung von Bodenuntersuchungen oder vorsorglich bodenschutzrechtliche Maßnahmen zur Unterbrechung Wirkungspfad Boden-Mensch, Benennung von grundsätzlichen Maßnahmen zur Unterbrechung des möglichen Kontakts mit belastetem Bodenmaterial; Hinweise zum Umgang mit anfallenden Abfällen / Verwertung / Beseitigung / anfallenden Überschussmassen]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 25.08.2022 [Hinweise zu Bergbau-berechtigungen: Lage im Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ (Feldnummer 1680); Hinweise zu Altbergbau / Hohlraumgebieten: Verweis auf in Vergangenheit durchgeführte, bergbauliche Arbeiten; im Nordosten Restlochs alten Tagebaus und im Westen eine Halde]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.09.2022 [Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, keine radioaktive Verdachtsfläche, Lage im Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz; Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen, zu Baugrunderkundung, zur Regelung Geologie-datengesetz, Übergabe von Ergebnisdaten, zu Geologischen Daten und zur Frostzonenkarte]

Schutzgut Klima und Luft

  • keine Stellungnahme diesbezüglich eingegangen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2022 [Bereich in Schutzzone II des Naturparkes „Erzgebirge / Vogtland, Verweis auf geplante Umzonierung]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 08.09.2022 [Hinweis auf „Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“ und festgelegten Wald-Lebensraum „Fichtelberggebiet und Umgebung“ - Konkretisierung in Begründung; Bereich in Schutzzone II des Naturparkes „Erzgebirge / Vogtland, Verweis auf geplante Umzonierung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Forst: im Geltungsbereich kein Wald; angrenzend Wald, standörtlich spezifischer Waldabstand muss eingehalten werden; Vergrößerung der einzuhaltenden Waldabstände; Verweis / Hinweis auf „bauliche Anlagen mit / ohne Feuerstätten“; Hinweis zur Nichtentwicklung des vorhandenen Gehölzbestand innerhalb Abstandsfläche zu Wald]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Naturschutz: Bereich in Schutzzone II des Naturparkes „Erzgebirge / Vogtland, Verweis auf geplante Umzonierung im Parallelverfahren; mit Artenschutzprüfung und geplanten Artenschutzmaßnahmen besteht Einverständnis; Verwendung von gebietsheimischen Gehölzarten aus Vorkommensgebiet VKG 3]
  • Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst vom 09.08.2022 [keine Belange betroffen]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2022 [Hinweis auf Hochwasserent-stehungsgebiet und auf mit dem Pumpspeicherwerk Markersbach im Zusammenhang stehende Gewässer bzw. Pufferzonen mit Sanierungsbedarf - Auseinandersetzung mit Zielen des Regional-planes Südwestsachsen]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 08.09.2022 [Hinweis auf Lage im festgesetzten Hochwasserentstehungsgebietes „Schwarzwasser“, Abstimmungen diesbezüglich mit Landratsamt Untere Wasserbehörde]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft: kein Trinkwasser- o. Heilquellenschutzgebiet; Zustimmung zur Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung über Bestandanschluss; Konkretisierung Regenwasserableitung – Direkteinleitung / Versickerung; Hinweis auf Lage im festgesetzten Hochwasserentstehungs-gebietes „Schwarzwasser“ – Bestimmung / Anforderungen nach SächsWG beachten]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Wasserbau – keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.09.2022 [Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen; Konkretisierung der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung]  

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2022 [Verweis auf vorhandene westlich angrenzende Wohnblöcke]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 08.09.2022 [Konkretisierung Art der baulichen Nutzung; Hinweis auf Lage in einem Radonvorsorgegebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Immissionsschutz: keine Bedenken; Außenbereich Schutzanspruch Mischgebiet; Grundlage Sächsische Freizeitlärmstudie; schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten; Hinweis auf Gliederung innerhalb des Plangebietes und auf Platzierung von geräuschintensiven Spielgeräten, Beschallungsanlagen und Gastronomie so weit wie möglich von Wohngebäuden entfernt]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Brandschutz: Löschwasser grundsätzlich vorhanden, Notwendigkeit von Hydranten in Absprache mit Feuerwehr, Hinweise zur Sicherung Zufahrten]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Öffentlicher Gesundheits-dienst: keine Einwände; Verweis auf vorhandene angrenzende Wohnblöcke; Hinweis zum radonsicheren Bauen; Hinweise zum Umfang / Befestigung / Gestaltung der Parkflächen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: Hinweis auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.09.2022 [Hinweise zum Radonschutz am Arbeitsplatz]
  • Stellungnahme der Polizeidirektion Chemnitz vom 06.09.2022 [Prüfung der Parkplatzkapazitäten, gesicherte Verkehrsfläche für fußläufige Tagestouristen, Beachtung des erhöhten Verkehrsauf-kommens]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 08.09.2022 [Referat Denkmalschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung – keine Einwände]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 12.09.2022 [keine Einwände]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 16.08.2022 [Hinweise zur Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDschG]

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ einsehen sowie Stellung-nahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, 08352 Raschau) abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.raschau-markersbach.de -> Verwaltung & Politik -> Informationen -> Bauleitplanungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberück-sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Raschau-Markersbach, den 26.05.2023

Tröger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lutz Richter

Bauamt

Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach

Hauptstraße 71

08352 Raschau

Telefon: +49 3774/ 8401-40

Fax:       +49 3774/ 8401-99

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlage 1_Konzept zum Vorhaben und Erschließung
  • Anlage 2.1_2022-12-22_Rücklauf LRA_Sachverhalt Bodenbelastung
  • Anlage 2.2_SIP_Raschau_Erlebnispark
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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