Bebauungsplan Gemeinde Raschau-Markersbach Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf B-Plan "Wohngebiet Markersbacher Talblick" in der Fassung vom Januar 2021 der Gemeinde Raschau-Markersbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.02.2021 bis 19.03.2021
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Planzeichnung

                    Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Raschau-Markersbach

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 15.02.2021 – 19.03.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ in der Gemeinde Raschau-Markersbach in der Fassung vom Januar 2021 mit Begründung inklusive Anlage I und Anlage II sowie Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, im Bauamt Zimmer 11-13 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag            09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          09.00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 03774 – 8401-0 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.raschau-markersbach.de -> Verwaltung & Politik -> Informationen -> Bauleitplanungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ einsehen sowie Stellung-nahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberück-sichtigt bleiben.

Raschau-Markersbach, den 21.01.2021

Tröger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lutz Richter

Bauamt

Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach

Hauptstraße 71

08352 Raschau

Telefon: +49 3774/ 8401-40

Fax:       +49 3774/ 8401-99

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