Bebauungsplan Gemeinde Raschau-Markersbach Öffentliche Auslegung

Entwurf B-Plan „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des PSW Markersbach“ Fassung vom 03/2019

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.05.2019 bis 21.06.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Gemeinde Raschau-Markersbach

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Raschau-Markersbach hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ in der Fassung vom März 2019 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 13.05.2019 – 21.06.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ in der Gemeinde Raschau-Markersbach in der Fassung vom März 2019 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, im Bauamt Zimmer 11-13 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag             09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

            Dienstag          09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch          09.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

            Donnerstag      09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.raschau-markersbach.de -> Gemeinde -> Aktuelle Informationen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.01.2019 (Hinweise auf Ergebnisse von Planfeststellungsverfahren in Bezug auf das Pumpspeicherwerk Markersbach; Hinweise zur Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 19.12.2018 (Hinweis zur Erstellung Flächennutzungsplan)

Schutzgut Landschaftsbild

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.01.2019 (Erfordernis den Ausschluss der Veränderung des Landschaftsbildes zu erläutern; Auseinandersetzung mit Angaben in Regionalplänen zu landschaftsprägender Höhenrücken / Erhebung, Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz; Erfordernis zu Erläuterungen zum Thema Blendwirkung)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 19.12.2018 (Erfordernis den Ausschluss der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erläutern; Auseinandersetzung mit Angaben in Regionalplänen zu PhotovoltaikSysteme im Freiraum, regional bedeutsamer Aussichtspunkt / regional bedeutsame landschaftsprägende Erhebung, Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz – Blickbeziehungen)
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 15.01.2019 (Erfordernis zu Erläuterungen zum Thema Blendwirkung in Bezug auf die höher gelegenen Gipfel des Erzgebirgskammes)
  • Stellungnahme Industrie und Handelskammer Chemnitz vom 16.01.2019 (Auseinandersetzung mit Aspekten wie Landschaftsbild und Blickbeziehungen in Bezug auf landschaftsprägende Höhenlage)

Schutzgut Naturhaushalt

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.01.2019 (Lage im Naturpark Erzgebirge/Vogtland – Abstimmung mit LRA Erz erforderlich)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 19.12.2018 (Auseinandersetzung mit Angaben in Regionalplänen zu Gebieten mit besonderer avifaunistischer Bedeutung; Lage im Naturpark Erzgebirge/Vogtland – Abstimmung mit LRA Erz erforderlich; Zustimmung zur Kompensation)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 15.01.2019 (Hinweise zur Kompensationsfläche (Forst); Lage im Naturpark Erzgebirge/Vogtland – Entwicklungszone; Hinweis zum Vollzug naturschutzfachliche Eingriffsregelung – Kompensation)
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 15.01.2019 (Alternativvorschlag zur Kompensation)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.01.2019 (Erfordernis zu Erläuterungen zum Thema Blendwirkung)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 15.01.2019 (Immissionsschutz schädliche Umwelteinwirkungen sind nicht zu erwarten; Prüfung Reflexions- und Blendwirkung)
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 15.01.2019 (Erfordernis zu Erläuterungen zum Thema Blendwirkung in Bezug auf die Skaterbahn)
  • Stellungnahme Städtebund Silberberg vom 21.12.2018 (Gestaltung Anlage, dass keine Blendwirkungen entstehen)

Schutzgut Boden / Wasser

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 15.01.2019 (Hinweise zu Bodenverhältnissen und allgemeinen Sorgfaltspflichten zum Gewässerschutz)
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 19.12.2018 (Belange nicht betroffen, Hinweis auf Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ und auf Bauvorhaben im Gebiet wo bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden; keine Anlagen bekannt, die nachteilige Einwirkungen erwarten lassen)
  • Stellungnahme Wismut Bereich Sanierung Aue/Königstein vom 07.12.2018 (liegt außerhalb Zuständigkeit; keine Erforderlichkeit für Anpassungs und Sanierungsmaßnahmen)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.01.2019 (keine Bedenken; keine Hinweise auf radiologisch relevante Hinterlassenschaften; Hinweise zur Geologie)

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 15.01.2019 (Denkmalschutz mit Hinweisen zur Meldepflicht von Bodenfunden)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 10.12.2018 (keine Einwände)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 17.12.2018 (Hinweise zu Bodenfunden)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicher-werkes Markersbach“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Raschau-Markersbach, den 16.04.2019

Tröger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lutz Richter

Bauamt

Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach

Hauptstraße 71

08352 Raschau

Telefon: +49 3774/ 8401-40

Fax:       +49 3774/ 8401-99

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • Anlage I - Kurzeinschätzung Blendrisiken
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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